OÖ. Heimatblätter 1992, 46. Jahrgang, Heft 4

Im August 1945 führte der Treuhandverband bei den 24 Kühen des Meier hofes Garsten durch zehn Tage Probemelkungen durch und stellte fest, daß die Wirtschafterin Stefanie Püßermayr täglich an die Idausparteien 6,5 Liter Milch ohne Milchmarken abgab. Auch den Jungschweinen fütterte sie Milch. Der Rest wurde im fiaushalt verbraucht. Lugstein wurde davon in Kenntnis gesetzt, die Wirtschaftsfüh rung beanstandet und Lugstein gebeten, dafür zu sorgen, daß die aufgrund der damaligen Situation vorgeschriebene Milchablieferung künftig ordnungsgemäß vor sich gehe. Lugstein ermahnte die Wirtschafterin und beauftragte sie, die bestehen den Vorschriften einzuhalten. Soweit es ihm trotz der räumlichen Entfernung mög lich war, wollte er persönlich darüber wachen, daß der fLof in fLinkunft seiner Lie ferpflicht nachkam. Doch rechtfertigte er in seiner Stellungnahme auch den Rück gang des Milchertrages. Schließlich fehlten ein tüchüger Wirtschafter - Lugstein hatte seit Kriegsende trotz langen Suchens noch keinen ausfindig machen können - sowie geeignete, zuverlässige Arbeitskräfte für den Stall. Er wies auch darauf hin, daß während der Kriegsjahre nachlässige Melker die Euter mehrerer Kühe so schwer geschädigt hatten, daß Anfang 1946 drei Kühe weggegeben werden mußten. Lug stein bat eindringlich, in Anbetracht dieser Tatsachen von einer Bestrafung der Wirt schafterin abzusehen. Schließlich gelang es ihm, einen tüchtigen, verläßlichen Wirt schafter anzustellen. Der Treuhandverband verlangte nun jedoch von ihm, monat lich über die Wirtschaftsführung Bericht zu erstatten. Das lehnte Lugstein jedoch ab, weil es ihm bei seinen vielen Arbeiten und bei der großen Entfernung vom Hof unmöglich war, jeden Monat die verlangten Daten zu liefern. Der Wirtschafter aber war trotz seiner landwirtschaftlichen Kenntnisse nicht befähigt, die geforderten Mel dungen durchzuführen."^ Mit Dekret vom 9. Dezember 1946 wurde die Vermögenskontrolle durch den Landwirtschaftlichen Treuhandverband, wofür sogar eine Betreuungsgebühr zu entrichten gewesen war, aufgehoben."" 1948 bat der Wagnermeister Johann Haiden Generalvikar Lugstein, ihm das Schlachthaus des Meierhofes Garsten für die Dauer von zwei Jahren zu vermieten, damit er dort seine Werkstätte einrichten könne. Da Haiden darüber klagte, daß er mangels eines passenden Lokals nicht arbeiten könne, wodurch seine Familie vom Hunger bedroht sei, kam Lugstein seiner Bitte nach, doch nur unter der Bedingung, daß der Raum nicht für die Wirtschaft benötigt und der Zins bezahlt werde, Haiden darin seine Arbeit persönlich verrichte und keinen Anlaß zur Beanstandung gebe. 1950 ließ Haiden durch ein Realitätenbüro seine Wagnerei zum Verkauf anbieten mit dem Vermerk; „Werkstatt vorhanden". Dies brachte Lugstein in Harnisch. Er künDAL, CA/11, Sch. 66, Fase. II, Bistum und Konsistorium Ulla, Bistum, Bischöfliche Dotationsgüter Garsten und Gleink, 1946, I947-I961, Brief des Landeshauptmannes für Oberösterreich (Landwirt schaftskammer, Landesernährungsamt Abt. A, LEA-A-I B 5 - 134/B/46) an die Verwaltungskanzlei Bi schof Fließers (Linz, 11. Jänner 1946); Durchschlag eines Briefes Lugsteins an das Landesernährungs amt, Abt. A (Linz, 18. Jänner 1946); Durchschlag eines Briefes Lugsteins an Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (Linz, 25. Juli 1946). Vgl. ebd., Brief des Treuhandverbandes an Lugstein (Linz, 30. März 1949); Brief des Bundesministeri ums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung an Lugstein (Wien, 30. August 1949).

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