wiese (ca. 17 ha) erhalten. Die Kraftwerke Oberdonau bemühten sich daher um den Kauf dieses Anwesens. Lugstein bestand darauf, daß zumindest die Wasserversor gung des „Mair in der Wimm" gesichert würde, denn die „Wasserfassung" befand sich unweit des Bertholdhofes. Die Reichsdomänenverwaltung stimmte dieser For derung zu. Sachverständige legten den Preis fest. Die Kraftwerke AG versicherte, daß nach Erwerb des Bertholdhofes keine weiteren Forderungen mehr erhoben wür den. Unter der Bedingung, daß die Abmachungen eingehalten würden und die Not wendigkeit des Kaufes wirklich bestünde, erklärte sich nun Lugstein als Vertreter der Diözese mit dem Verkauf einverstanden. Als Termin der Übergabe des Bertholdho fes wurde der 1. Jänner 1944 festgesetzt. Beide Höfe, der Reichsdomänenhof und der Bertholdhof, hielten fortan gute Nachbarschaft. Als z.B. der Reichsstatthalter dem Bauern Josef Gruber die Zuleitung zu seiner Widderanlage abschalten lassen wollte - Gruber bezog sein Wasser aus dem gemeinsamen Wasserbassin mit dem Reichs domänenhof -, schaltete sich Lugstein ein und bat den Reichsstatthalter mit Erfolg, von dieser Maßnahme Abstand zu nehmen, da Gruber ohnedies nur das „Überwas ser" beanspruchte.^® Als 1943 das Bistum Linz dem „Reichsfiskus Heer", vertreten durch die Heeresstandortverwaltung Steyr, 2.650 m^ Grund, auf dem eine Feldscheune errichtet werden sollte, auf die Dauer von zwei Jahren verpachten mußte, wurde das Reichs domänengut Garsten entsprechend verkleinert. Der geschlossene Pachtvertrag lief bis November 1945. Dann stellte Lugstein an das Landesfinanzamt den Antrag, die Scheune dem bischöflichen Ordinariat um den Preis von S 300,- zu überlassen.^® Am 1. Jänner 1944 wurden schließlich durch die Reichsdomänenverwaltung in Wien 17 ha Bodenfläche vom Reichsdomänenhof verkauft.®® Als sich 1944 der Luftkrieg auch über die Alpen- und Donaugaue immer stärker ausbreitete, ergingen vom Reichsstatthalter Befehle bezüglich der Luft schutzmaßnahmen bei den Reichsdomänen. Die Domänenpächter mußten alle bereits getroffenen Schutzmaßnahmen überprüfen und die bisher unterlassenen durchführen. Obwohl Geldmittel zur Materialbeschaffung bereitstanden, wurden in erster Linie Selbsthilfemaßnahmen angeordnet. Alle Gefolgschaftsmitglieder muß ten auch während eines Alarmes im Dienste des Betriebes bleiben. Unter keinen Umständen durfte die Leistung vermindert werden, auch nicht bei häufigem Flieger alarm. Die Verantwortung für die Einsatzfähigkeit bei den Luftangriffen trugen die Domänenpächter und die Wirtschaftsleiter, im Falle von Garsten also Lugstein.®® " DAL, G4/10, Sch. 70, Fase. Il/la, 3, Niederschrift über Verhandlung zur Erwerbung des Bertholdhofes in Garsten Nr. 36; ebd.. Durchschlag eines Briefes des Reichsstatthalters in Niederdonau an Josef Gruber (Wien, II. Jänner 1945); ebd.. Durchschlag eines Briefes Lugsteins an den Reichsstatthalter (Linz, 2. Februar 1945). " Ebd., Durchschlag eines Briefes des B. O. L. an das Landes-Finanzamt Linz (Linz, 28. November 1945). DAL, CA/11, Sch. 66, Fase. II, Bistum und Konsistorium Il/la Bistum, Bischöfliche Dotationsgüter Garsten und Gleink 1946,1947-1961, Durchschlag eines Briefes Lugsteins an Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft in Wien (Linz, 25. Juli 1946). DAL, CA/10, Sch. 70, Fase. Il/la, Dotationsgüter, Religionsfondsvermögen 1940-1945, Brief des Reichsstatthalters in Niederdonau an die Domänenpächter (Wien, 4. Juni 1944).
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