1939 wurde auf Anraten zweier wohlwollender Herren der Finanzkammer München, die über politische Informationen verfügten, eine Änderung bezüglich der Dotationsgüter in der Weise vorgenommen, daß nun nicht mehr der Bischof, sondern eine Institution als Nutznießer galt. Der Ertrag aus Forst und Landwirt schaft floß von nun an der Diözesanfinanzkammer zu, also der Diözese, der Bischof bezog dafür von der Diözesanfinanzkammer ein festes Gehalt. Grundbücherlich wurden die Güter weiter als Eigentum des Oberösterreichischen Religionsfonds geführt, der Fruchtgenuß stand aber dem Bistum Linz zu." Am 1. Mai 1939 trat das neue Gesetz über die Erhebung der Kirchenbeiträge in Österreich in Kraft." Die Kirche sollte fortan zur Deckung ihrer Auslagen von ihren Mitgliedern Beiträge einheben, dafür aber jedes Recht, das ihr aus dem Religi onsfonds zukam, verlieren. Doch wurde ihr die Möglichkeit geboten, gegen einen bestimmten Pachtzins Pachtverträge für eine weitere Nutzung der in Frage kommen den Liegenschaften zu schließen. Bis zum 1. Februar 1940 mußte das bischöfliche Ordinariat Linz dem Ministerium für Innere und Kulturelle Angelegenheiten mittei len, ob es an einer Pacht Interesse hatte." Bischof Gföllner beriet sich mit dem Rechtsanwalt Dr. Rudolf Ramek,^^ dem ehemaligen Bundeskanzler, und dem Ministerialrat Dr. Ernst Hefel und entschied schließlich, bezüglich der Enteignung keinen Prozeß zu führen, weil die Rechtsanwälte davon abrieten und auch die anderen Bischöfe der Meinung waren, daß die Sache ohnedies aussichtslos sei, denn die Regierung hatte ein Enteignungsgesetz geschaffen, mit dem sie unter jedem Vor stand alles wegnehmen konnte, was sie wollte. Im März 1940 wurde schließlich der Religionsfonds aufgelöst, seine Besitzungen gingen an das Deutsche Reich über. Das Vermögen verwaltete nun, soweit es die Forste betraf, der Reichsforstmeister, ansonsten der Reichsminister für Finanzen. Auch grundbücherlich wurde die Ent eignung durchgeführt." ' DAL, CA/10, Sch. 70, Fase. Il/Ia, 3, DotaHonsgüter, Religionsfondsvermögen 1940-1945, Durchschlag eines Briefes des B. O. L. an das Institut für kirchliche Verwaltung und Finanzwirtschaft in Breslau (Linz, 18. September 1940). ' Vgl. 5. Ritter, Die kirchenrechtliche Vermögensverwaltung in Österreich. Von Patronat und Kongrua zum Kirchenbeitrag, Salzburg 1954, bes. 130-133. ' Zu diesen Fragen vgl. auch R. Zinnhobler, Die katholische Kirche, in: Widerstand und Verfolgung in Oberösterreich 1934-1945, Bd. 2, Wien - Linz 1982, 33-35. ' Dr. Rudolf Ramek, geb. 12. April 1881 in Teschen, gest. 24. Juli 1941 in Wien, 1913-1938 Rechtsanwalt in Salzburg, 1924-1926 Bundeskanzler, in der nationalsozialistischen Ära als juristischer Berater kirchlicher Institutionen tätig. Vgl. dazu W. Goldinger, Ramek Rudolf, in: Österreichisches Biographi sches Lexikon 1815-1950, Bd. 8, Wien 1983, 407. ' DAL, CA/10, Sch. 70, Fase. Ulla, 3, Dotationsgüter, Religionsfondsvermögen 1940-1945, Gesetzes blatt für das Land Österreich, Jg. 1940, ausgegeben am 30. März 1940; ebd., Brief von Kardinal Theo dor Innitzer an die Ordinariate der Ostmark (Wien, 23. April 1940); ebd., Brief von H. an Bischof Gföllner (Wien, 28. April 1940); ebd., Brief von Ministerialrat Dr. Ernst Hefel an Bischof Gföllner (Matrei a. Brenner, 6. September 1940); R. Zinnhobler, in: Widerstand und Verfolgung in Öberösterreich 1934-1945, Bd. 2, 146, 147.
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