Rieder Bräuer dem Handwerk und der Bruderschaft einverleibt, dann auch die aus den Orten Pramet, Weissendorf, Gunzing, Höhnhart, St. Veit, Altheim, Zell an der Pram, Raab und Vöcklamarkt. Sie wurden alle 1628 der Rieder Zunft angeschlossen. Das prachtvolle Buch teilt sich in zwei Teile. Im ersten Abschnitt sind nur Bräuer dargestellt, im zweiten auch andere Berufsangehörige, deren Einverleibung ein Bierbrauer veranlassen mußte. In erster Linie handelt es sich um Vertreter der dem Bierbrauen nahestehenden Gewerbe wie Gastwirte, Binder und Bäcker. Grundsätzlich wurde auf den insgesamt 251 Blättern die aufgenommene Per son mit oder ohne Gattin(nen) bildlich dargestellt, auf der Rückseite des Blattes wurden die Jahreszahlen der Aufnahme und des Ablebens vermerkt. Als Illustrato ren können u. a. die Rieder Maler Gaman/Gamon und Franz Xaver Fux bestimmt werden. Am Ende des 18. Jahrhunderts wird die Handschrift immer nachlässiger geführt. Zu den Eintragungen des 19. Jahrhunderts wurden keine Illustrationen mehr angefertigt.^^ Die „Handwerksordnung der Bierbräuer zu Obernberg vom 9. März 1648" ähnelt der Rieder, ebenso die einzigen Hinweise für Schärding aus der „Goncession deren Handwerckhs Articln für die Bier Preu zu Schardting" von Kurfürst Maximi lian Josef von Bayern vom 2. Jänner 1755. Strafen gab es, wenn ein Brauherr unter anderem dem Gottesdienst fern blieb, wie es im damals bayerischen Altheim geschah: „1665 oblag ein Bierbräu schon längere Zeit dem Vollsaufen, versäumte die häusliche Nachschau und die heilige Messe, war oft schon um 1 Uhr früh voll und jagte dann sein braves Weib fort. Strafe: 5 Tage Arrest im Rathaus bei Wasser und Brot, 3 Tage Sitzen auf der Schandbank."^^ An hohen Festtagen, wie zum Beispiel zu Pfingsten, wurden Kerzen gestiftet und Hochämter gelesen. Man gedachte der verstorbenen Mitglieder, wobei alle Brauereibeschäftigten versammelt sein mußten, die Meister über die Anwesenheit der Lehrbuben wachend. Der höchste Festtag war der des heiligen Florian. Nicht um symbolhaft den Durst in der Kehle mit Bier zu löschen, wurde er zum Patron der Bierbrauer erkoren, wie mancherorts behauptet wird. Sein Märtyrertod im Wasser machte ihn zum Beschützer vor Feuergefahr, der die Brauereien mit den dazugehörigen Wirtschafts gebäuden durch die vielen Feuerstätten ausgesetzt waren. Der heilige Florian gilt im süddeutschen Raum und in Osterreich als der am weitesten verbreitete Patron der Bierbrauer." Georg Wacha, Bier, die (geheimen) Künste und die Kunst. Das Rieder Bruderschaftsbuch der Bier brauer aus dem 16. Jahrhundert. In: Blickpunkte, Kulturzeitschrift Oberösterreich. 42. Jahrgang, Heft 2/1992, S. 1-9. Lothar Bodingbauer und Ingeborg Staufer, Altheim - Ein Heimatbuch der Marktgemeinde. Ried 1975, S. 31. Hermann Jung, Bier - Kunst und Brauchtum. Dortmund o. S. 119, sowie Dietrich Heinrich Kerler, Die Patronate der Heiligen. Ulm 1905, S. 38.
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