OÖ. Heimatblätter 1992, 46. Jahrgang, Heft 4

der." Sie ist im mittleren bis oberen Innviertel noch bis heute in Kleinbrauereien in Verwendung. Doch in den größeren Brauereien ist die Anredeform, die Aussage über das jeweilige Handwerk gab, heute verschwunden und dem positionsspezifi schen Wort „Chef" wie in anderen Produktionsbetrieben angeglichen worden. In Innviertier Mittelbrauereien schon früher, in kleineren Brauereien hielten sich ein hergehend mit einem späteren Zerfall des autarken Hauses auch die altertümlichen Anredeformen der Generationen vor dem Zweiten Weltkrieg bis heute. Ganz unbedenklich habe ich den Innviertier „Broi", bis vor zwei Jahrhunder ten noch bayerischer „prew", als Brauereibesitzer angesehen. Bis mir ein Aufsatz aus München aus dem Jahre 1982 die neuesten Erkenntnisse von Helmut Stahleder über die Eintragungen in das dortige Handwerksbuch der Brauerei in die Hände fiel. Darin wird unterschieden zwischen den Brauberechtigten, den Brauenden und den Bier Schenkenden. Erstere waren durchwegs Angehörige des gehobenen Standes, deren Abstammungsnachweis nötig war zur Lehensverleihung im Münchner Brau erhandwerk. Sie ließen nur brauen, tatsächlich ausgeführt haben das Handwerk vorerst die Gruppe der „prewknecht" oder „prewmaister'V Ja, oft betrieb man die einträgli che Brautätigkeit sogar neben einem anderen Gewerbe. Im Jahre 1493 bestimmte der bayerische Herzog, daß jeder Braurechtsinhaber in München eine dreijährige Lehr zeit aufzuweisen hatte, weiters, daß sie nirgendwo berechtigt waren, ihre Brautätig keit neben einem anderen Gewerbe auszuüben. Welche vorrangige Bedeutung die Organisation des Brauwesens seit frühester Zeit in Bayern hatte, erkennt man an einem Vergleich mit der Handwerkszunft der Bierbrauer in Leoben. Erst 1720, also über hundert Jahre später als die bayerischen bzw. heute Innviertier Ordnungen, gefertigt, wird dort erwähnt, daß der Brauherr kein gelernter Brauer sein muß und darin der Unterschied zum Braumeister bzw. zum ausgelernten Brauknecht bestehe.' Die Gruppe der Brauberechtigten ohne Handwerksbildung war in Bayern zu der Zeit bereits nicht mehr gestattet. In den Münchner Zunftbüchern waren sie laut Helmut Stahleder jedoch niemals als „prew" bezeichnet worden. Der Name „prew" taucht im 14. Jahrhundert auf und kennzeichnet einen Bürger, der als Brauereibesit zer und/oder als Bierschenker im Handwerk eingetragen war. Zumeist waren Bier brauer und Bierschenker eine Person, ob jedoch ein „prew" zur Zeit der Eintragung nur Wirt war oder eine Brauerei angeschlossen hatte, diese in Betrieb war oder nicht, ist lediglich an der Höhe der Steuereintragungen unterscheidbar. Wer in Obernberg am Inn eine Bierschenke eröffnen wollte, mußte sich ebenfalls zuvor beim Brauhandwerk einkaufen und scheint sodann als „Bierzapfler" auf." Der Name „Bräu" oder „Broi" wurde nur dort angewendet, wo der Wirt gleich- ^ Helmuth Stahleder, Bierbrauer und ihre Braustätten. Ein Beitrag zur Topographie Münchens im Mit telalter. In: Oberbayrisches Archiv, Bd. 107, München 1982. ^ Franz Pichler, Das Bierbrauerhandwerk in der Steiermark. In: Katalog zur fünften Landesausstellung: Das Steirische Handwerk, I. Teil, Graz 1970, S. 522. " Heinrich Ferihumer, Die Brauereien Schärdings. In: Festschrift zum 25jährigen Bestand des Bundes gymnasiums Schärding. Ried 1970, S. 36-72.

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