OÖ. Heimatblätter 1992, 46. Jahrgang, Heft 3

wurde bis nach dem Ersten Weltkrieg aufrechterhalten, bis 1966 in eine permanente Ambulanz umgewandelt, und heute kommt dreimal wöchentlich ein Arzt auf das Betriebsgelände. Seit 1912 existiert in Zipf ein Versorgungsheim für „pensionierte" Brauerei beschäftigte. Es blieb bis 1942 als private Stiftung bestehen. Als häufigste Krankheiten auch bei Innviertier Brauereiarbeitern werden Rheumatismus und Gicht angeführt. Viele Betroffene nehmen diese als Nebener scheinungen ihrer Arbeit wie selbstverständlich in Kauf. 13. Verehelichung - Austritt aus dem Lehensraum Brauerei Wer sich bis ins frühe 20. Jahrhundert in den sicheren Dienst einer Brauerei stellte, opferte dafür einige persönliche Freiheiten. So war es den Brauknechten des Salzburger fdofbräuhauses nach einer offiziellen Bestimmung nicht gestattet, zu hei raten. Höhergestellte im Brauhaus durften um einen Heiratskonsens ansuchen, zum Beispiel der Braumeister, Hofbinder, der Malzmeister, der Oberknecht und der Brechmüller, jedoch kein einfacher Brauknecht. Zu solchen Bestimmungen paßt das Ansuchen eines Braumeisters zur Ver ehelichung mit einer Aspacherin, was der Aspacher Gemeindeausschuß bewilligen mußte. Helmut Konrad schreibt: „In den Handwerks- und Gewerbebetrieben, die noch nicht industriellen Charakter hatten, war der unverheiratete Arbeiter eine typi sche Erscheinung, die etwa dem Gesinde entsprach, das die vorindustrielle Familie ergänzte. ... So beschäftigten etwa die meisten Brauereien Oberösterreichs aus schließlich unverheiratete Arbeiter, ein Umstand, der streng eingehalten und vom Gewerbeinspektor noch im Jahre 1887 heftig kritisiert wurde." In dem untersuchten Gebiet kann das Ledigentum bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts verfolgt werden. Nach dieser Zeit sind die meisten Eheschließungen zu verzeichnen, was gleichzeitig den Austritt aus dem Leben im Brauhaus zur Folge hatte. In den meisten Fällen stammte die Ehefrau auch aus bäuerlichem Milieu, man kannte sich bereits von Jugend auf, oft lagen die elterlichen Höfe unweit von einander entfernt. Bei den bisherigen langen Arbeitszeiten und dem Alltag, den man die ganze Woche über im Brauhaus verbrachte, hatten sich wenige Möglichkeiten zum späteren Kontakt mit Frauen ergeben. Die zweite Variante des Kennenlernens der zukünftigen Ehefrau ergab sich innerhalb der Belegschaft des ganzen Hauses, zu dem Brauhaus, Landwirtschaft und Braugasthof gehörten. Ideal war dabei, daß beide nach der Hochzeit ihre Arbeits plätze behalten konnten, der Mann in der Brauerei, die Frau im Braugasthof oder bei der „Herrschaft", also im Dienst der Brauherrnfamilie verblieb. " Rieder Wochenblatt 1866,1. Jg., Nr. 26.

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