Oberöskrreichische Brauer heim Studium an der Versuchsanstalt für Gärungstechnik in Wien. Foto: Privatbesitz, um 1955 2. Herkunft In einem Braumeistervertrag aus Aurolzmünster aus dem Jahre 1881 steht geschrieben: „Bräu Personale: Dasselbe wird mit Ausnahme des Oberknechtes vom Braumeister aufgenommen und ist solcher hiefür verantwortlich." Auch im 20. Jahr hundert ist es der Braumeister gewesen, der die Einstellung befürworten mußte und vornahm. Entweder man war mit einem in der Brauerei Beschäftigten gut bekannt, der bereits beim Braumeister vermittelt hatte, oder der Vater übernahm die Vermitt lung. Die meisten Brauereiarbeiter stammen von kleineren Höfen oder von kin derreichen Kleinhäuslern ab. Ein Charakteristikum ist, daß sie jedoch diese Anwe sen, wenn ererbt, behielten oder sich selbst sogenannte „Sacherln" oder „Häusin" aufbauten. Dieses bäuerliche Nebenerwerbswesen verhinderte in allen Gebieten des Innviertels eine potenbelle Fluktuation und band die Brauereiarbeiter an den Klein oder Mittelbetrieben in der nahen Umgebung der Wohnstätte. Auspendelversuche nach Deutschland, dem verheißungsvollen Wirtschaftsaufschwung folgend, ließen alle reumütig und gerne wieder in die Brauerei zurückkehren, wie aus Ried und Alt heim berichtet wird. So ertragreich der Haupterwerb in der Brauerei in Relation zu anderen Gewerben war, das meiste Geld wurde doch wieder in die Landwirtschaft investiert. Der Doppelberuf ist äußerst strapaziös. Doch nahm ein Brauereiarbeiter und Land wirt die Belastung hin, um selbständig zu bleiben, seinen Besitz erhalten und seinen
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