OÖ. Heimatblätter 1992, 46. Jahrgang, Heft 3

dort mußte, wer ein Meister werden wollte, gewisse Voraussetzungen erbringen: „In Aufnehmung eines Bräujungen, der sich in unser Handwerk will einverleiben oder einkaufen für einen Bräu, so wird er ernstlich gefragt, wo er gelernt hat, wie lange er außer Landes gewandert und ob er seinen redlichen Lehrbrief hat. Denselben Lehr brief muß er in unsere Lade erlegen. Und er muß dem Handwerk an Eides Statt Gelübde tun." Ein gelernter Brauer konnte durch Einheirat oder Erbschaft in die Zunft von Innviertier Brauherrn aufgenommen werden. Eine weitere Handwerksordnung aus einem bedeutenden Bierbrauermarkt, aus Obernberg am Inn, ist aus dem Jahre 1648 überliefert. Da in Schärding keine Handwerksordnung erhalten ist, vermutet man, diese sei bei einem der Stadtbrände vernichtet worden. Der Schärdinger Brauerei forscher Heinrich Ferihumer orientiert sich daher an der erhaltenen Obernberger Zunftordnung. Uber die Art der Meisterprüfung ließen sich keine Nachrichten finden. Erst als technische Verbesserungen im 19. Jahrhundert das Brauwesen veränderten, machte man sich Gedanken über eine Neuordnung der Braumeisterprüfung. Aus dem Jahre 1830 wird aus München berichtet: „... eine solche (Prüfung) fände bis jetzt immer nur theoretisch statt durch Fragen über die in der Brauerei verwendeten Materialien, ihre chemische Veränderung während des Brauprozesses und über den Betrieb selbst. Von einer praktischen Prüfung, wie bei anderen Gewerben, wurde bisher immer Umgang genommen wegen der Untunlichkeit, einen Prüfling einen ganzen Sud von der Malzaufbereitung bis zur vollendeten Gärung durchmachen zu lassen, wozu kein Bräuer seine Werkstatt und seine Braustoffe anvertrauen würde. Die mündliche Prüfung zur Winterszeit finde in einem Bräuhaus statt, wobei auch eine Urteilsangabe über geeignete Lage und Beschaffenheit von Haufentennen, Malzdarren, Feuerungen usw. verlangt werde."" Aus der Zeit nach der Auflösung der Zünfte wird berichtet: „Obligatorische Braumeisterprüfungen gibt es nicht. Es bildet einen berechtigten Beschwerdepunkt der bestehenden Braumeistervereine, daß einige private Brauerschulen sogenannte ,Braumeisterdiplome' auf Grund eines Examens ausstellen. Nur langjährige Praxis und die Erfahrung, ob jemand imstande ist, einen Braumeisterposten mit Erfolg aus zufüllen, können ihn zu diesem Titel berechtigen. Dann beginnt die oft weitge dehnte Wanderung."' Aus diesem Bericht fällt der beginnende Zwiespalt zwischen dem handwerk lichen Erlernen der Braukunst und dem theoretischen Erlernen in Form eines Studi ums auf. Ein Abschluß eines Studiums an der österreichischen Brauerschule, einge gliedert in die landwirtschaftliche Mittelschule Francisco Josephinum in Mödling, ' Fritz Sedlmayr, Die Geschichte der Spatenbrauerei unter Gabriel Sedlmayr dem Älteren und dem Jüngeren 1807-1874 sowie Beiträge zur bayerischen Braugeschichte dieser Zeit. Nürnberg 1951, S. 115. ' Emil Struve, Die Entwicklung des bayerischen Braugewerbes im 19. Jh. (Staats- und sozialwissen schaftliche Forschungen, hrsg. von Gustav Schmoller). Bd. 12, Heft 1, Leipzig 1893, S. 266 f.

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