heutigen Tag nichts geändert. Mit der Rede „Von deutscher Republik" (1922) setzt Thomas Manns Einsatz für die Demokratie ein, die für ihn aber gegen Ende seines Lebens an Leuchtkraft verliert, ohne daß ein anderer Stern am Firmament der Staatsformen dafür aufginge. In der Zusammen fassung seiner Arbeit, deren reicher Inhalt, ein Querschnitt durch Leben und das staatsrechtlich relevante Werk Thomas Manns, hier nicht einmal angedeutet werden kann, zeigt F. Fechner das Ge fühl des Ungenügens auf, das bei manchem Leser zurückbleiben werde, wenn er merke, daß Tho mas Mann „sich nicht zu einer klaren und eindeu tigen Vorstellung von Demokratie hat durchrin gen können" (S. 357). Diese fehlende Eindeutig keit ist aber, wie Fechner mit Recht feststellt, durchaus verständlich: Denn die Demokratie ist in ihren realen Ausprägungen ein uneinheitliches, systematisch schwer zu fassendes Gebilde. Das Schwergewicht liegt auf den zahlreichen Essays, die im Originaltext in den drei FischerTaschenbüchern Nr. 1906 bis 1908 leicht zugäng lich sind; auch Nr. 167 dieser Reihe mit dem Titel „Leiden und Größe der Meister" leistet gute Dien ste. Die bei Fechner (S. 132/133) erörterte Rede von Arbeitern in Wien (1932) ist im vollen Text in Band 2 der Essays, Fischer-TB Nr. 1907, S. 129 ff., wiedergegeben. Am Schluß heißt es dort (S. 144): „Das Rasen der nationalen Leidenschaften in den europäischen Ländern ist nichts weiter als ein spä tes und letztes Aufflackern eines schon niederge brannten Feuers, ein sterbendes Wiederaufflam men, das sich selbst als neue Lebensglut mißver steht ..." Sechzig Jahre später tobt der Bürgerkrieg in Jugoslawien und anderswo! Und zum Abschluß noch ein praktischer Hin weis: Wenn man einmal darangehen wird, die in ihrem ersten Teil bei wörtlicher Auslegung uner füllbare Gelöbnisformel in der Oberösterreichi schen Gemeindeordnung umzubauen, könnte man sich für die Neuformulierung Anleihen aus der Eidesformel nehmen, die der Konsul Budden brook sprach, als er Senator wurde, verzeichnet auf Seite 23 des Buches von F. Fechner, das Freun den des Werkes von Thomas Mann ebenso warm zu empfehlen ist wie Juristen mit Schwerpunkt Staatsrecht. Wer Politikern Anhaltspunkte für Re den liefern muß, schürft hier überhaupt auf einem fruchtbaren Acker. Josef Demmelbauer
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