OÖ. Heimatblätter 1992, 46. Jahrgang, Heft 2

Wirtschaft brachte die neue Tranksteuer mit sich. Insbesondere die Brauherren der Grenzstädte Braunau und Schärding klagten, daß zum Abtrennen eines wichtigen Absatzgebietes durch die neue Grenze jetzt zudem noch eine neue Steuer hinzukam. Die Härte der neuen Steuer zu mildern half die nächste Aufhebung eines zünftischen Zwanges 1799, die der Märzlose. Jene im März gezogenen Lose regelten das märktische und städtische Reihebrauen zwischen Georgi und Michaeli. Zum Beispiel durfte in Ried jedes Zunftmitglied für zwei Wochen mit dem Bierzeiger angeben, wo das kurzfristig gebraute Getränk auszuschenken war. Aus jenen Bier zeigern, meist Buschen, haben sich die kunstvoll gefertigten schmiedeeisernen Brau gasthausschilder entwickelt. Im 19. Jahrhundert trug zur starken Verbreitung des Bieres weiters der tech nische Fortschritt im Braubetrieb wesentlich bei, während gleichzeitig der Weinbau durch Rebenkrankheiten und Schädlinge überall litt. Der Weinpreis stieg interessan terweise von 1800 bis 1914 auf das Dreifache, der Bierpreis auf das Doppelte. Bier verteuerungen hatten auch im Innviertel, wo man doch auf das noch günstigere bäu erliche Hausgetränk Most ausweichen konnte, Unruhen und Krawalle zur Folge.® Etwa zur selben Zeit, nämlich 1872, berichtet das Rieder Wochenblatt von Erbitterung und Unruhe unter den Arbeitern nach einer Bierpreiserhöhung. Das Braugewerbe war steuerlich gesehen für die Obrigkeit ein einträgliches Gewerbe. Zur Begleichung von Schulden, z.B. des Marktes Altheim nach 1714 und nach 1801, wurde zum Bierpfennig gegriffen.' Der Bierpfennig von jedem ausge schenkten Hektoliter existiert seit 1688 und wurde im 19. Jahrhundert in eine Bier kommunalsteuer, abzuführen an die Gemeindekassa, umgewandelt. Der Bieraufschlag wurde bis ins 18. Jahrhundert nach dem „Eimer" gemes sen, einer Maßeinheit, welche 1871 ebenso wie das Maß „Seitl" abgeschafft wurde zugunsten der Bezeichnung Liter und Hektoliter. Später erfolgte die Umänderung der Berechnung des Bieraufschlages nach Süden, 1743 wurde z.B. für Ried der Sud Bier mit zwölf Gulden besteuert.^® Die Kontrolle erfolgte durch eine eigene Person, den „Finanzer". Er war eine produkti onsfremde Amtsperson, die den Sudvorgang abwechselnd in der einen bzw. in einer anderen Brauerei des Bezirkes überwachte. Das war insofern noch möglich, da bis zum Ende dieser Besteuerungsmethode in den Innviertier Klein- und Mittelbraue reien nur bei Tag und an ein bis drei Tagen der Woche je nach Bedarf und nicht wie ® Helmut Konrad, Das Entstehen der Arbeiterklasse in Oberösterreich. Wien 1981, S. 110 ff. ' Lothar Bodingbauer und Ingeborg Staufer, Altheim - Ein Heimatbuch der Marktgemeinde. Ried 1975, S. 16 f., 36. " Franz Berger, Von dem Bräugewerbe in Ried. In: Ried im Innkreis (I. Teil der Geschichte des Marktes und der Stadt Ried). Ried 1955, S. 470.

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