OÖ. Heimatblätter 1992, 46. Jahrgang, Heft 1

Der Schleichhandel: Die staatlich gebundene Wirtschaft, also die Erfassung der gesamten Produktion, Ablieferungspflicht, die Aufteilung der Produkte mit fest gelegten Preisen und die entsprechende Rationierung, konnte den allgemeinen Ernährungsnotstand nicht fehlerlos steuern. Die Lebensmittelrationen blieben vor allem für die ärmeren Bevölkerungsschichten völlig unzureichend.® Der Schleichhandel und das Hamstern wurden verboten! Der kleine Schleichhandel und die flamsterfahrt für die hungernde Familie waren aber besonders für die meisten Großstadtbewohner existenznotwendig. Ver ständlicherweise zeigten sich die Bauern mit dem verordneten Ablieferungspreis nicht zufrieden. So ist es einzusehen, daß viele der Versuchung unterlagen, ihre eige nen Produkte gegen mehr Geld und vor allem gegen andere nötige Gebrauchsarti kel (illegal) abzugeben. Dazu berichtet die Rohrbacher Pfarrchronik aus dem Jahre 1919: „Allgemein klagt man, daß kein Butter zu bekommen ist. Die Bauern müssen wöchentlich ein gewissens Quantum liefern und bekommen dafür 12 Kr. je Kilo gramm. Nun gibt es manche Bäuerinnen, welche die Butter im sogenannten Schleichhandel verkaufen, denn dafür erhalten sie 40-80 Kr. für das Kilogramm. Die ärmeren Leute können sich um diesen Preis keine verschaffen und haben so kein Fett. Auf der Kanzel wurde öfter auf dieses wucherische Treiben hingewiesen. Man che lieben es halt so sehr, wenn sie recht viel Geld zusammenscharren können, das ohnehin keinen Wert hat." Der gewerbsmäßige fiandel mit bewirtschafteten Nahrungsmitteln wurde strengstens bestraft! IriiiiljrungQfrögeti. bes ^amjfertseebofcs.) 33on ber oberüfter' retd)tjd;en ß a n b e s r e g i e r u n g tnirb uerlnutbort: Sas fogenauntc ijamftern, b. t). ber birette Segug ftaoilid) bctcirtfcijofteter ober ragoniertcr Scbensmittel oon ben ipro=' tusenten, ouci) tucnn es bloB 3ur eigencerforgung unb ntd)t groects SBeiteroertauf erfolgt, ift nad) mie oor ccrboten unb ftrafbor. S)ie mitgefüljrten ober nerfenbeten berariigcn ßebcnsmittel toerben — con ausnabmsiocifc gebulbeten, tat« fäd}lid) geringen; gclegentltdjcn Stoftaubugen abgefcljen — befdjlagnbbmt unb in ber Siegel ebne ©rfatj guguiiften ber Stllgemein^eit für oerfaEen erflärt. SJtit IRücffidjt auf bie erboste SJtebl^pfguote, bie bcüorftef)cnbe Stets« unb fonftigc ^oft3ubui3en=^uß)eifung, bie angeftrebte aEgemeine gett« quoteneri)öI)un8, foioie bie 3unel)menbe EJlöglidjfeit einer ©emüfefccfd)a|fung erfc^eint für bie Dorau5fid)tIidj nur mcgr htrac Hebergangsgeit ein ^ttmftern einaetner, über gröfterc ©elbmttlcl ober cntfpredjenbe Segiebungen oerfügenber fßar« tcien um fo pera)crflid)er, als oielleidjt gerabe bie Sebürf« „Tages-Post" vom 9. Mai tigfien auf biefe Serforgungsmöglitbfeit oergicbten müffen. 1919 ' Loewenfeld-Russ, S. 223 ff.

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