OÖ. Heimatblätter 1991, 45. Jahrgang, Heft 3

die Bezeichnung „Scheidengraben" rechtfertigen würde.'^ Vorerst scheint der Urkundentext auf die westliche Steyrseite zu verweisen, die in diesem Fall damals aber Spitaler Gebiet gewesen wäre.^^ Der vis-ä-vis der Brücke, auf den Tamberg hin aufziehende Graben heißt aber noch im 18. Jahrhundert „Scheitletegraben'V® So scheinen die Urkunden Spitaler und nicht nachmalig Klauser Gebiet zu betreffen. Wenn in der Mitte des 13. Jahrhunderts die Siedlungsbasis der Herrschaft Klaus offensichtlich sehr schmal war, stellt sich die Frage nach der anfänglichen Grundlage dieser Herrschaft. Urbar und Taiding vermitteln den Eindruck, daß die Polizeigewalt bis zur Landesgrenze und Forstrechte die eigentliche Basis darstellten. Ähnlich wie bei der Herrschaft Steyr ist die landesfürstliche Organisation erst am Beginn der Habsburgerzeit besser faßbar. Mit der Übertragung des Burglehens 1282 an Albero von Puchheim wird das Burggrafenamt fixiert.^' Fast gleichzeitig wurde die Hauptmannschaft Steyr eingerichtet. Ihr Landgericht umfaßte aber nicht - wie M. Weltin meinte - das Gebiet um Sautern bei Schlierbach, den Kniewas südlich der Steyrling oder gar ein Zelkingerlehen bei Windischgarsten.'° Wie die Ereignisse um 1240/45 selbst nachweisen, wurde die Pyhrnlinie zum Einflußbereich des landesfürstlichen Zentrums Wels gezählt. Als Meinhard Tröstel vom strategisch günstigen Klaus aus nach 1243 vermutlich offene Forderungen an Herzog Friedrich auf direktem Wege eintreiben wollte, wandte sich der in Wels beamtete Heinrich Vorprot an den Landesfürsten.'^ Diese politische Zuordnung erklärt auch, warum „Genswente" 1260 im Amt Kirchdorf erwähnt wird und nicht bei Mölln oder der Ramsau. Vgl. NöHA, Hs. 993/1, fol. 10 v. Allerdings wird im 18. Jahrhundert der Läbergforst geteilt, das Gebiet westlich des Höbaches heißt dann Mandlforst. Zunächst wird in der Urkunde eindeutig gesagt, der Häbachgraben sei ein Scheidengraben; die Grenze beginnt außerdem auf Klauser Seite an der Brücke. In der Tat liegt oberhalb des Höbachgra bens die „Eisstell" bzw. das Stücklerkar, eine Klauser Bauernalm. Bei dieser Interpretation wäre der Läbergforst ein Spitaler Forst gewesen, und es wäre ein Hinweis darauf, daß noch kein Klauser Amt „Stoder" existiert hätte. Siehe dazu Fassionsbuch Hinterstoder, fol. 474. Fassionsbuch Hinterstoder, fol. 490. Vgl. Enichlmayr, Hinterstoder, S. 82 f. Die Interpretation „Hirsch stein" wäre denkbar, wenn er auch nicht in direkter Linie liegt. Direkt oberhalb des Scheidengrabens liegt die Gsollalm. Bei dieser Interpretation - sie setzt zwei Scheidengraben voraus, die etwa an der selben Stelle in die Steyr münden - handelt es sich um den Spitaler Tambergforst. Es bleibt allerdings unlösbar, warum der Beginn der Grenze auf Klauser Gebiet lag. Grundsätzlich wäre auch eine Besitz entfremdung und spätere Angliederung an Klaus denkbar, wie das Beispiel des Zelkinger Amtes nördlich Windischgarstens zeigt, das sich aus Rohrer Lehen des Hospitals entwickelte. « ULE III, S. 548. ™ M. Weltin, Kammergut und Territorium. MÖSTA 26 (1973), S. 34 f. Weltin hat die Schenkungen von Wernher von Schlierbach, Gottfried Truchsen bzw. Otto von Zelking örtlich unzutreffend interpre tiert. Das Amt Kniewas der Herrschaft Steyr nördlich von Klaus entspricht der „Schön", während das Lehen Gasteig im Kniewas südlich von Steyrling lag. Es sei darauf verwiesen, daß Otto von Zelking ein Neffe Wernher von Schlierbachs und mit den Kapellern und Truchsen versippt war. Siehe dazu Holter, Schlierbach, S. 216. Neumüller - Holter, Kremsmünsterer Briefe, S. 419.

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