bestehendes Herrschaftsgebiet Klaus in S toder vermuten.^" Auf der westlichen Steyrseite der Tambergau orten wir erste Siedlungsansätze noch vor 1200. Das hin tere Stodertal ist aber sicher erst im Laufe des 13. Jahrhunderts besiedelt worden.^^ Inwieweit dabei der Pfleger zu Klaus als Kolonisator aufgetreten ist, ist nicht bekannt. Es ist hier notwendig, nochmals auf eine Urkundengruppe des Hospitals ein zugehen, deren Interpretation schon vor Jahren schwierig schien.®^ Im Jahre 1300 erhielt der Landrichter Conrad von Volkensdorf das „Gut Taupergau" vom Spital meister am Pyhrn auf Lebenszeit verliehen. Diese Schwaige zu sieben Lehen - wor unter einzelne Bauerngüter zu verstehen sind - kam dann in die Hand von Bürgern aus Steyr bzw. Wels und 1363 an Niklas Scheck, Küchenmeister Herzog Albrechts III.^^ Eine Urkunde von 1306 beschreibt näher die Abgrenzung: „und hebt sich das vorgenannte Gut Taupergau bei der Brücke, die da ist bei dem Rotenbach, der da fließt aus dem Scheidengraben bis in die Steyr und von der Brücke auf in den Schei dengraben bis an die hohen Almen an den großen Stein als das Regenwasser herun terrinnt (d. h. diese Hangseite)."'^^ Im Lehen waren die Nutzung von Wald, Gewässer, Feld und Weide mit eingeschlossen. Mit diesem Rotenbach ist keinesfalls der vordere Rettenbach gemeint, so verlockend auch der Begriff Scheidengraben wäre. Noch im Josephinischen Lage buch heißt der Höbachgraben in Hinterstoder gegenüber der Tambergau „Retten bachgraben". Die Schwaige lag „an", nach früheren Urkunden „in" Spitals Forst. Auffallend ist der Ausdruck Scheidengraben, der in der damaligen Zeit vor allem für unter schiedliche Herrschaftsgebiete verwendet wurde. Im späteren Forst Läberg von Klaus, vom Weißenbach bis zum Strumboding, gab es aber keine Unterteilung, die W. Neumüller - K. Holter, Kremsmünsterer Briefe aus der Zeit des Interregnums. Festschrift des Haus-, Hof- und Staatsarchivs I (1950), S. 419. Meinhard Tröstel von Zierberg hätte sich Einkünfte von Klaus angeeignet sowie u. a. landesfürstliche Rechte in Stoder verletzt. Es kann sich nur um zwei erlei Rechte handeln: das Landgericht um Windischgarsten sowie grundherrschaftliche Rechte west lich der Steyr, Es ist aber nicht richtig, daß expressis verbis die Klauser Herrschaft in Stoder genannt ist, wie J. Enichlmayr, Chronik Hinterstoder (1975), S. 94, aussagt. Schiffmann, Stiftsurbare II, 482, 607. Einige Güter jenseits der Steyr, Läberg, Häbach, Karl und Trinkl, sind zwar im Zehentregister 1325 nicht enthalten, aber seit 1467 im Wechselzehent zwischen Spital und Kremsmünster verzeichnet. Dies könnte auf einen frühen Siedlungsansatz jenseits der Steyr hin weisen. H, Krawarik, Studien zur Orts- und Bevölkerungsgeschichte von Windischgarsten und dem Stodergebiet (Diss., Wien 1967), S. 64f. B. Schroll, Urkunden-Regesten zur Geschichte des Hospitals am Pyhrn in Oberösterreich 1190-1417. AÖG 72 (1988), n. 109, 121, 123, 126, 173. Stiftsarchiv St. Paul, Spital, Cod. 142/4. Fassionsbuch der Gemeinde Hinterstoder 1788, Hs. 126, fol. 466, 476: „Höppachgraben, auch Reden bachgraben bzw. Rottenbachgraben." Daß auch die Klauser Seite zur Tambergau zählte, zeigt eine Notiz von 1604 bzw. 1747 (StASp/P, Bd. 42 und Bd. 48): „Klausnerische Untertanen in der Tamberg-
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