OÖ. Heimatblätter 1991, 45. Jahrgang, Heft 3

tes Garsten im frühen 13. Jahrhundert auf.®^ Diese territoriale Bindung war offenbar auch durch die nähere Bestimmung der Pfarrsprengel Kirchdorf-WindischgarstenSpital um 1200 notwendig geworden. Vielleicht fußt sie auf älteren Traditionen. Immerhin signalisiert die Grenzziehung, daß damals Wald und Flur zwi schen Teichl und vorderem Rettenbach bereits eine sichere Zuordnung haben muß ten. Aus späteren Quellen wissen wir auch warum. Dort lag die Gschwendtner „Gemain", d. h. die Nutzung oblag den Bauern von Gschwendt zwischen Dirnbach und dem Eibenberg. Bereits die Klauser Urbare bzw. das Taiding beschreiben diese Situation.®^ Wenn auch umfassende „Gemeinde"-Regelungen sicher erst im Spätmittelal ter erfolgten, fällt hier doch vielleicht ein Streiflicht auf Anfänge einer bemerkens werten Entwicklung. Aus der ergänzenden Waldschenkung des Traungauers zwi schen Steyr und Pießling 1191 kann nicht unmittelbar auf den „Gemeindeberg" nördlich der Teichl geschlossen werden.'' Zu diesem Zeitpunkt gab es aber dort, im Sattel bzw. zu Rohrau, bereits Siedlungsansätze. Eine Generation später scheinen die Nutzungsrechte in dieser Region schon eindeutig gewesen zu sein. Mitte des 13. Jahrhunderts hatte man sich offenbar daran gewöhnt, das ganze mit der „villa Swente" in Verbindung stehende Gebiet als „Gschwendt" zu bezeichnen. Diese ver mutliche Eintragung im landesfürstlichen Urbar würde aber dafür sprechen, daß damals das Amt Gschwendt noch nicht an die Herrschaft Klaus angegliedert war." Gleichwohl stand die Region unter landesfürstlicher Kontrolle, wobei St. Pankraz selbst aus bambergischem Lehen herrührte. In dieses Bild würde auch der Versuch des Hochstiftes Bamberg passen, wenige Jahrzehnte später die wirt schaftlich wichtige Dirnbacher Mühle nördlich der Teichl als bambergisches Lehen auszugeben. Diese naheliegenden Schlüsse führen zur Frage, wie durchorganisiert die Herrschaft Klaus damals war. Das Amt Kniewas, gleichsam die Schlüsselstelle der Straßenkontrolle, kann als ursprüngliche Siedlungsgrundlage der Herrschaft im 12. Jahrhundert angesehen werden. Ein Amt Steyrling konnte überhaupt erst nach der Besiedlung in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts eingerichtet werden." Stoder wird erstmals um 1240/45 erwähnt. Für die damalige Zeit kann man ein schon A. Zauner, Der Rechtsinhalt der älteren Garstener Urkunden, MOöLa 5 (1957), S. 283. Die Fälschung wird für die Zeit um 1220 angegeben. NöHA, Hs. 993/1, fol. 227v. ULE II, S. 292. Der Gemeindeberg liegt nicht zwischen Steyr und Pießling, sondern nördlich von die sem Gebiet. Die Gebiete der Herrschaft Klaus scheinen in den Ämtern südlich der Donau nicht auf. Außerdem ist Genswente im Kirchdorfer Amt verzeichnet, dessen Traditionen eher auf die Welser Gebiete des Lan desfürsten hinweisen. " K. Holter, Zur Siedlungsgeschichte des oberen Kremstales, JbOöMv 94 (1949), S. 188 ff.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2