bei Dirnbach zur Herrschaft Klaus, womit sie nicht einmal theoretisch im Amt Mölln der Herrschaft Steyr aufscheinen könnten. Diese neuen Erkenntnisse bedeuten kurz zusammenfal?t folgende Zeitstel lung der frühen Nennungen in Dirnbach Sattelgüter 1325, 1467 (Zehentregister) Wirt zu Dirnbach 1317 bzw. 1325, 1467 Holzergut 1317, 1325,1467 1524 Wolfgang vom Gut zu Durrenpach Polzgut 1317, 1325, 1467 1524 Veit Poltz vom Gut zu Durrenpach Schellenberg 1492 (Zehentregister), 1524 1524 werden die Steyrer Güter am Südabfall des Sengsengebirges (Eybenberg-Muetling) unter den Streugütern des Amtes Mölln geführt. 1350 scheinen sie nicht auf, und zwar deshalb, weil sie sich nachweisbar 1299-1467 im Besitz des Stif tes Kremsmünster („herczoger käs im Gerstental") befinden und erst nach diesem Zeitpunkt an Steyr (zurück)gegeben wurden.^^ Da aber dort keine Bezeichnung Gschwent auftritt, kann diese Gegend mit dem Namen „Genswente" 1265 wohl kaum gemeint sein. Das Dirnbacher Gebiet war zu diesem Zeitpunkt wohl bambergisch. Das bedeutet aber letztlich, daß die kartografische Erfassung des landesfürstlichen Urbars aus dem Interregnum hinsichtlich der Zuordnungen südlich des Sengsenge birges ergänzungsbedürftig ist.^® Während Wirt und Holzer 1524 im Amt Grünburg verzeichnet sind und daher offenbar seit 1317 bei den Grünburgern verblieben, scheinen Polz und Schel lenberg im Amt Ramsau auf. 1350 sind sie im entsprechenden Urbarregister aber nicht enthalten. Sie müssen damals also noch bei den Grünburgern gewesen sein und erst später verkauft worden sein.^' Beim Gebiet von St. Pankraz verhält es sich anders. Schon im Zehentregister Kremsmünsters werden neben Gütern in Dirnbach („auf der Steyr") auch solche bei St. Pankraz erwähnt.®® Bekanntlich kommt der hl. Pankraz als Patron von Kirchen vor, die im Vogteibereich von Burgen liegen. Es kann daher die Vermutung ausge sprochen werden, die Kirche wäre erst zu einem Zeitpunkt errichtet worden, als die Siedlung bereits zu Klaus gehörte. Zusammenhänge aus der Zeit der Reformation vermitteln immerhin den Eindruck, die „Zukirche" von St. Pankraz wäre vogteilich Schiffmann, Stiftsurbare II, 437,481,600, 605,607. ULE V, S. 181, n. 175, - Herrschaft Steyr, Hs. 36, fol. 313. Herrschaft Steyr, Hs. 36, fol. 323-324. - Schiffmann, Stiftsurbare II, 171 f. R. Mies - G. Vorberg, Zur Struktur des landesfürstlichen Besitzes, MOöLa 8 (1964), S. 376 f. " Vgl. Herrschaft Steyr, Hs. 36, fol. 313, und Dopsch, Urbare, S. 305. Vermutlich blieben zwei Güter bis zuletzt bei Grünburg, die Lobensteiner Güter scheinen schon früher zum Amt Ramsau geschlagen worden zu sein. Schiffmann, Stiftsurbare II, 437; „apud St. Pankraczium". Das bedeutet schlechthin, daß es schon um 1300 eine Kirche St. Pankraz gegeben hat.
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