waltende und rechtssprechende Hoheit zu. Die Siedlung verbindet die einzelnen Familien- und Berufsgruppen in räumliche Gemeinschaft zu Staat und Gesellschaft." Der zweite Abschnitt, der in einen allgemeinen und einen besonderen Teil gegliedert ist, widmet sich der gesellschaftlich-wirtschaftlichen Stellung des Arbeiterstandes: Grundsätzlich hat der Arbeiterstand Anspruch, als vollwertiger Teil der menschlichen Gesellschaft zu gelten, wobei diese derzeit durch Unsicherheit und Unzugänglichkeit des Arbeitsertrages, Mangel an Eigentum und Seßhaftigkeit und auch Gefährdungder Familie beeinträchtigtist. Leo XIII. hat in seinem Arbeiter rundschreiben auf Wege zur Beseihgungdieses Zustandes hingewiesen, gleichzeihg jedoch dabei die sozialistische Lehre vom Klassenkampf abgelehnt. Erstrebenswert wäre hingegen eine „Versöhnung der Betriebsherrschaft mit der Arbeitergemeinde nach den Grundsätzen der Gerechügkeit und gegenseihgen Hilfe". Aber auch Staat, Land und Gemeinde könnten dazu beitragen, „durch gerechte Verteilung der Steuern und Abgaben, Ausbau und Sicherung des Arbeitsschutzes (im besonderen auf dem Gebiete der Sonntagsruhe, Arbeitszeit, Kinder- und Frauenarbeit, Lohn, Betriebs schutz, Wohnungsfrage) und bestmögliche Ausgestaltung des Bildungswesens". Die berufsständische Organisahon, die sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmer verbänden (Gewerkschaften) zusammensetzt, hat gemeinsam mit der Betriebs gemeinschaft auf unterster Ebene an der Durchführung dieser Aufgaben mit zuwirken. „Ihre Selbstverwaltung bezieht sich auf Rechtspflege (Schiedsgericht, Einigungsamt), soziale Hilfe (Versicherungswesen, Betriebsschutz, Wohnungs fürsorge) und Aufbau der Bedarfswirtschaft." Der Lohn hat jeweils zum Arbeits ertrag in einem gerechten Verhältnis zu stehen. Als Familienlohn hat er eine standes gemäße Lebensführung dem Arbeiterhaushalt zu gewährleisten. Bei Kinderreichtum ist dieser durch Zuschüsse aus Ausgleichskassen (Kinderversicherung) zu ergänzen. Die durchschnittliche Arbeitszeit ist der Achtstundentag, wobei Abweichungen darüber oder darunter Rücksicht auf die Gesundheit des Arbeitenden und auf den jeweiligen Kräfteverbrauch der Arbeit verlangen. „Sonn- und Feiertage sind nicht nur Ruhetage, sondern vor allem Tage des Seelen- und Geisteslebens." Infolge fort schreitender Mechanisierung der Arbeitsmethoden drohen Geist und Körper des Arbeiters immer mehr zu verdorren. Deshalb ist ein regelmäßiger Urlaub über die Sonntagsruhe hinaus ein Gebot reiner Menschlichkeit. Kinderarbeit ist zu verbieten. Jedem Jugendlichen steht eine geordnete Berufsausbildung zu, die „keinesfalls vor Vollendung der Schulpflicht beginnen darf". Bestehende Frauenarbeit ist in die „Hauswirtschaft und in Erziehungs-, Pflege- und Fürsorgeberufe" überzuleiten. „Ver heiratete Frauen sind von Erwerbsarbeit zu befreien." In gesundheitsschädlichen Betrieben ist die Beschäftigung von Frauen und Kindern zu verbieten. Moderner Betriebsschutz verlangt ausreichenden Schutz gegen Berufskrankheiten und Betriebsunfälle. In der Wohnungsfrage müssen „eine Bodenreform, Förderung der gemeinnützigen Bautähgkeiten, Möglichkeiten für Kleingartenerwerb und Bekämpfung des Bodenwuchers sowie Schutz der kleinen Pächter" verwirklicht werden. Eine künftig ins Leben zu rufende allgemeine Sozialversicherung hat Schutz gegen Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit zu gewähren
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