gen aller beteiligten Kreise sich zusammensetzt, sollen künftig „alle Gesetzesentwürfe und Verordnungen wirtschaftlichen Inhalts zur Begutachtung" vorgelegt werden. 8. Der Staat soll alle wirtschaftlichen Unternehmen, „welche für die Gesamt heit oder größere Kreise der Bevölkerung von Wichhgkeit sind" entweder selbst übernehmen oder so regeln, „daß sowohl die öffentlichen als auch die privaten Inter essen in ausreichender Weise gewahrt erscheinen". Diese Maßnahme betrifft die Verstaatlichung der Eisenbahnen sowie die Regelung des Tarifwesens zur Förderung der landwirtschaftlichen und gewerblichen Produkhon, die notwendige Regulierung von Strömen, den Bau geeigneter Wasserstraßen, insbesondere des Donau-OderKanals. Ebenso soll das Versicherungswesen verstaatlicht und gleichzeitig eine Alters- und Unfallversicherung eingeführt werden. Ein neues Aktiengesetz müsse einen wirksamen Schutz gegen sittliche und wirtschaftliche Gefahren gewähren. 9. Um die heimische Produkhon zu schützen und die ehrliche Arbeit zu unterstützen sowie nach Möglichkeit für das materielle Wohl aller Staatsbürger zu sorgen, ist eine entsprechende Reform der Gewerbeordnung notwendig, die durch strengere Maßregelungen zur Hintanhaltung gewerblicher Fälschungen sowohl in bezug auf Maß und Gewicht als auch in bezug auf die Beschaffung der Waren Benachteiligungen vermeiden helfen soll. Deshalb werden die Einführung eines Befähigungsnachweises, Einschränkung des Hausierhandels sowie eine Beschrän kung wettbewerbsschädigender Strafhausarbeit gefordert. Die Fabriksgesetzgebung ist hinsichtlich der Festsetzung einer Normalarbeitszeit, einer Beschränkung der BQnder- und Frauenarbeit, der Unfallhaftpflicht der Arbeitgeber sowie zwecks Einführung von Fabriksinspektoren zu reformieren. 10. Da die Erhaltung eines kräftigen Bauernstandes die Grundlage jedes gesunden Staates bildet, ist einer fortschreitenden „Verschlimmerung der bäuerli chen Verhältnisse" durch „Entlastung der durch die Grundsteuerregulierung über Gebühr betroffenen Kronländer" raschest Einhalt zu gebieten. Dies kann durch „Regelung des Sparkassenwesens, Schaffung von landwirtschaftlichen Kreditinshtuten, aber auch durch strenge Maßregeln zum Schütze gegen wucherische Kreditvermittlung" erfolgen. Auf jeden Fall müsse der Staat „zur Verhinderung weiterer Überschuldung und Entwertung von Bauerngütern" eingreifen. Ein Schritt hiezu wäre eine „Reform des bäuerlichen Erbrechtes und die Schaffung eines Heim stättengesetzes (exekutionsfreies Existenzminimum)". 11. Die besondere geographische, politische und wirtschaftliche Lage der Monarchie erfordere auch die Aufmerksamkeit auf „äußere Angelegenheiten", insbesondere die „Erhaltung und dauernde Befestigung des Bündnisses mit dem Deutschen Reich durch einen Staatsvertrag", die „Entfaltung einer kräftigen und ziel bewußten Orientpolihk" in den BalkarJändern sowie „die kräftige Wahrung der marihmen Interessen Österreichs im Mittelmeer und in den Mittelmeerländern."
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