schiedenartigsten Meinungen Platz haben". Weitere Gründe hierfür sind die Gedan kenarmut der Politiker, deren Bequemlichkeit, Mangel an Ehrlichkeit und fehlender Mut so mancher Parteiführer. Anders verhält es sich im vorliegenden Fall, da „wir unsererseits stets bestrebt gewesen, nicht nur alle Fragen der Volkswohlfahrt richtig zu erfassen und Mittel zu ihrer Lösung zu finden". Das folgende Programm behandelt in elf Abschnitten 33 Detailpunkte, deren wichtigste sind: 1. Nahonales und staatliches Interesse erfordern, daß alle jene Länder der Monarchie, die dem Deutschen Bund angehörten, „für sich ein möglichst unab hängiges und streng einheitlich organisierte Ganzes bilden". Das Verhältnis zu Ungarn solle eine Personalunion bilden, wobei (alle slawischen Länder) Dalmatien, Bosnien, Herzegowina, desgleichen Galizien und Bukowina - sofern letztere keine Sonderstellung erhalten - diesem einzuverleiben sind. 2. In allen ehemals dem Deutschen Bunde angehörenden Ländern müsse „der deutsche Charakter gewahrt bleiben". Darum soll durch Gesetz die deutsche Sprache zur Staatssprache erklärt werden, sowohl im Heer als auch im gesamten inneren Amtsverkehr. Niemand dürfe künftig „eine Staatsanstellung oder sonst ein öffentliches Amt bekleiden, der nicht in Wort und Schrift der deutschen Sprache vollkommen mächtig ist". In gemischtsprachigen Gebieten müsse mindestens eine Volksschule den Unterricht in deutscher Sprache erteilen sowie an allen Mittel schulen die deutsche Sprache obligat Verwendung finden, wobei kein Schüler zur Erlernung einer anderen, etwa landes- oder bezirksüblichen Sprache gezwungen werden dürfe. Staatsprüfungen und Rigorosen an Hochschulen können nur in deutscher Sprache abgelegt werden. 3. Um den „Grundsätzen des Konstitutionalismus in vollstem Maße Rech nung zu tragen", hat eine fortschreitende Erweiterung des Wahlrechts sowie eine Ver mehrung der Abgeordnetenzahl für die Landgemeinden zu erfolgen, desgleichen die Einführung der direkten Wahl mittels geheimer Abstimmung, wie dies zu „einer wahren Volksvertretung" gehört. In das Abgeordnetenhaus sollen nur deutsche Männer „von gewiegter Erfahrung, prinzipientreuer Gesinnung, unbeugsamen Charakter und bewährter Uneigennützigkeit" gewählt werden, „welche die Bedürfnisse des Volkes kennen und ein warmes Bierz für dieselben haben". Aus geschlossen davon müßten alle jene werden, die in „gewissen Abhängigkeiten" stehen - wie „Priester und Staatsbeamte sowie Präsidenten, Verwaltungsräte und Direktoren von Eisenbahnen oder von Aktiengesellschaften, welche mit dem Staate Geschäfte machen oder welche sich im Konkurse oder in Liquidation befinden". 4. Die in den Staatsgrundgesetzen aufgestellten freiheitlichen Leitsätze müssen durch ein freies Vereins- und Versammlungsrecht, Preßfreiheit, Abschaffung der Kautions- und Stempelpflicht sowie ein objektives Verfahren „zur vollen Geltung gelangen". Eine „wirksame Bekämpfung der moralischen Fäulnis in der Presse"
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