OÖ. Heimatblätter 1991, 45. Jahrgang, Heft 2

den mächtigen Klerikalismus der hohen Geistlichkeit. Dies weckte gerade wieder hier in Linz den olffenen Widerstand aller konservativen Kreise, führte zu einem engen Bündnis von Adel, Klerus und religiös gebliebener Landbevölkerung, sodaß ein offener Kulturkampf ausbrach.^ Allerdings dürfen wir uns über den Charakter der beiden ersten großen Par teien - der Konservativen und Liberalen^ - kein falsches Bild machen. Die moderne Demokratie in der Donaumonarchie ist sehr jungen Datums; sie begann erst zögernd nach den militärischen Niederlagen von 1859 und 1866. Das schrittweise eingeführte Kurienwahlrecht ermöglichte zunächst nur wenigen Auserwählten, den vorher bereits ökonomisch und politisch Mächtigen, für Reichsrat oder Landtag zu kandi dieren. Auf diese Weise bildeten sich die beiden „flonoratiorenparteien", welche einerseits die wirtschaftlichen Interessen des Großgrundbesitzes (Adel und Kirche, aber auch von Großbauern in den Landgemeinden) und andererseits der Wirt schaftstreibenden größeren Stils und auch des Großbürgertums der Städte vertraten. Aber auch innerhalb dieser wenigen Privilegierten war das Wahlrecht kein „glei ches". In Oberösterreich durften 1879/80 in der Kurie der Großgrundbesitzer 126 Wahlberechtigte drei Abgeordnete in den Reichsrat wählen (auf 42 Stimmen entfiel ein solcher). In der Kurie der Handels- und Gewerbekammer wählten 30 Wahl berechtigte einen Abgeordneten. In der „Städtekurie" wählten 202.684 Bürger über Wahlmänner sechs Reichsratsabgeordnete (auf 33.750 Stimmen entfiel somit ein Abgeordneter). In der „Kurie der Landbevölkerung" durften 551.931 Wahlberechtigte über Wahlmänner sieben Abgeordnete wählen (78.847 Stimmen kamen somit auf jeden). In Linz, das mit Urfahr, Ottensheim und Gallneukirchen einen städtischen Wahlbezirk bildete, konnten 1885 die 49.693 Einwohner 3.616 Wahlmänner wählen, die ihrerseits zwei Reichsratsabgeordnete bestimmten. Im Landwahlbezirk Linz, der mit Steyr vereinigt war und 77.902 Einwohner zählte, wurden 6.755 Wahlmänner gewählt, die sich auf einen Reichsratsabgeordneten zu einigen hatten.^ Die Reichs ratsabgeordneten hatten somit nahezu überhaupt keinen Kontakt mit der Masse der Bevölkerung, und die beiden Parteien mußten auch deshalb nicht mit „Programmen" ihre politischen Absichten erklären. Das änderte sich erst mit der Erweiterung des Wahlrechtes. Der Ruf danach, zunächst nur um eine Gleichstellung der Land- mit der Stadtbevölkerung, später aber sogar nach einem allgemeinen, gleichen, freien und geheimen Wahlrecht,^ welches Harry Slapnicka, Franz Josef Rudigier. Bischof im Kampf mit dem politischen Liberalismus (in: Oberösterr. Lebensbilder, Bd. 2, Linz 1982, S, 61-79). Karl Eder, Der Liberalismus in Alt-Österreich. Geisteshaltung, Politik und Kultur, Wien - München 1955. - Wilhelm Wadl, Liberalismus und soziale Frage in Österreich, Wien 1987. „österreichische Statistik", Bd. 9, Heft 4, Wien 1886. Hanns Saßmann, Der Kampf um das allgemeine Wahlrecht und die christlichsoziale Partei, Diss., Wien 1948.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2