Herrschaft Hall zum gnädigen Herrn Grafen zitiert worden. Dort habe er das Aufleg geld oder Wochenpfennig von vier Wochen bezahlen wollen, was der Graf aber nicht annehmen wollte. (Der Geselle hätte das Geld in Steinbach in die Lade zahlen müssen). Daher meinte Khallndorffer, seiner Herrschaft Gehorsam geleistet zu haben, und ihm könne keiner nachsagen, daß er heimlich aus der Arbeit weggegan gen sei. Das Handwerk der Zimmerer zu Hall schickte am 10. Juli 1697 dem Meister Wintermayr sein beleidigendes Schreiben mit einer Antwort zurück, und man glaubte, damit sei alles in Ordnung. Im Sommer 1698 sollte der Geselle Khallndorffer mit zwei anderen Gesellen beim Gräblmeister zu Steyr arbeiten. Dort sprach ihn der Zimmermeister Füneder des Steinbacher Handwerks an, er solle wegen des Wochenpfennigs bei dem Hand werk in Steinbach Richtigkeit machen, und schickte ihn deswegen fort. Die zwei anderen hallerischen Gesellen dagegen behielt er zur Arbeit. Dagegen beschwerten sich die Zech- und Viermeister des Haller Zimmerhandwerks am 19. September 1698 beim Rentmeister zu Steyr. Meister Wolf Wintermayr habe in seinem Schreiben den Zimmergesellen Hans Khallndorffer und auch alle, die neben seiner arbeiteten, mit ehrverletzlichen Worten belegt. Solche Scheit- und Schmachworte waren verboten. Daher baten sie den Rentmeister, den Wolf Wintermayr zu beauftragen, daß dieser sein beleidigendes Schreiben vom 7. Juli 1697 zurückziehen und dem Hans Khalln dorffer gegen Erlegung des Aufleggeldes seinen ehrlichen Namen wieder zurück geben solle. Der Zimmergeselle Georg Geyr war beim Meister Georg Herzoglehner in Steinbach, Zehetner Nr. 37, beschäftigt. Kurz vor dem Jahrtag 1691 verließ er das Steinbacher Handwerk und begab sich nach Hall, ohne „Urlaub zu nehmen", das heißt, ohne sich ordentlich abzumelflen. Auf Bitten des Steinbacher Handwerks sandte der Rentmeister zu Steyr ein Ersuchen an das Zimmerhandwerk in Hall, es möge den Georg Geyr veranlassen, nach Steinbach zu kommen und sich ordentlich abzumelden und zu verrechnen. Dann solle ihm freistehen, ob er sich unter Hall oder eine andere beliebige Zunft begeben wolle. Am Jahrtag 1672 kam zur Sprache, daß der Zimmermeister Stephan Wibmer der neuhoferischen Zunft beigetreten war, ohne von der Steinbacher Zunft ordent lich „Urlaub zu nehmen". Man konnte ihm die Abtrennung nicht verwehren, da es jedem freistand, zu welcher Zunft er sich begeben wollte. Aber man ließ ihm über seine Grundherrschaft auftragen, er solle zu Steinbach „allseits Richtigkeit machen" und sich nach Handwerksgewohnheit ordentlich verabschieden.'® ' Siehe Fußnote 57. Zimmermeister Wolf Wiritermayr an die Zimmermitmeister, 7. Juli 1697. - Zechund Viermeister der Zimmerleut zu Hall arJ den Rentmeister zu Steyr, 19. September 1698. - Rent meister zu Steyr an die Zimmerleute zu Hall, 21. August 1691. - Rentmeister zu Steyr, 25. Juni 1672.
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