OÖ. Heimatblätter 1991, 45. Jahrgang, Heft 1

Unterweisung im Handwerk. Hierauf sprach sie der Zechmeister im Namen des Handwerks feierlich frei, wünschte ihnen Gottes Segen und eine gute Gesellenwan derschaft. Früher war es üblich, daß die Gesellen auf Wanderschaft gingen. Dabei lernten sie andere Länder kennen und arbeiteten bei fremden Meistern. Für das Ledig zählen mußte man je einen Gulden Weingeld in die Lade zahlen, der Lehrbrief (heute würde man Gesellenbrief sagen) kostete 1 Gulden 30 Kreuzer. Ein neuer Meister wurde gemacht, dessen Name leider nicht verzeichnet ist. Der Zechmeister hielt ihm eine kurze Rede über die wichtigsten Bestimmungen der Handwerksordnung, dann nahm er ihn im Namen des Handwerks als neuen Meister auf. Der junge Zimmermeister mußte fünf Gulden für Meistermahl und Wein und 1 Gulden 30 Kreuzer für den Meisterbrief in die Lade zahlen, und einen Vogtgulden an die Vogtherrschaft Steyr. Zwei Lehrjungen wurden aufgedingt, also in die Lehre aufgenommen: Meister Adam Windtermayr dingte den Ulrich Windtermayr auf und Zech meister Wolf Söllräthner den Wolf Herzogslehner (Steinbach, Zehetner Nr. 37). Dafür waren jeweils drei Gulden und Weingeld ein Gulden in die Lade zu zahlen. Es gab auch BClagen bei offener Lade: Meister Adam Windtermayr aus Sierning brachte die Klage gegen den Zim mergesellen Simon Scherffinger vor. Wolf Gmeidl unter der Pfandherrschaft Hall habe geklagt, daß ihm der Geselle Scherffinger ein Schmiedhorn entwendet habe. Daher erkenne der Kläger den Scherffinger nicht für redlich. Simon Scherffinger sagte aus, daß er in seine Arbeit gegangen sei und am Weg in der Lacken ein altes Schmiedhorn gefunden habe, das habe er mit nach Hause getragen. Darauf gab man ihm den Bescheid, daß ihn das Handwerk wieder für redlich erkenne. Meister Wolf Fall er brachte vor, daß das Zimmerhandwerk zu Ternberg etliche ungelernte Gesellen aufgenommen habe. Dann folgte die Wahl der Vorgesetzten: Wolf Söllräthner wurde wieder in seinem alten Zechmeisteramt bestätigt. Andre Weger wurde wieder als Viermeister bestätigt. Zu Fürgesellen wurden Georg Fuxjäger (Steinbach) und Wolf Eybl gewählt. Nun erfreuten sich alle am Festmahl. Viele waren ja stundenlang nach Stein bach gegangen, waren also gewiß hungrig und durstig. Ob es am Jahrtag der Zimme rer auch Musik und Tanz gab wie bei den Messerern, ist nicht genau bekannt. Die Zimmerleute werden es wohl verstanden haben, sich gut zu unterhalten. Am Ende brachte der Wirt die Rechnung. Der Betrag („die Zehrung") wurde auf alle Anwesen den aufgeteilt, und jeder legte sofort seinen Anteil auf den Tisch. Es kam auch vor, daß die Zimmerer ihrem Herbergsvater die Zeche ganz oder zum Teil schuldig bleiben mußten. Nicht immer gingen die Geschäfte gut und zahlten die Kunden prompt. Wenn sich die Schulden häuften, brachte dies Streitig keiten mit sich. Die Zimmerer waren dann gezwungen, ihre Herberge zu wechseln. Die Notlage der Handwerker in schlechten Zeiten machte den Artikel fünf ihrer Handwerksordnung von 1579 notwendig, wonach niemand verpflichtet war, auf dem Jahrtag am Mahl teilzunehmen. Offenbar gab es arme Zimmerer, die sich das

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