die Hand abhauen." Darauf schmähten und beschimpften die Leute den neuen Pfarrer. Mit dem „Autheben" ist die Elevation gemeint, das heißt, im Gegensatz zum lutherischen Pfarrer hob der katholische Priester bei der Wandlung die Hostie hoch und zeigte sie dem Volk. Offenbar sollte der Pfarrer in Steinbach gezwungen werden, die Messe nach lutherischer Art zu halten. Ähnliche Tumulte gab es in der Metten nacht 1593 in Pfarrkirchen. In Großraming las der katholische Pfarrer 1599 deutsche Messen, weil es seine Gemeinde so haben wollte.'" Immerhin blieb der katholische Pfarrer in Steinbach. Wir dürfen annehmen, daß sich die katholische Gemeinde bis 1618 in Steinbach vergrößert hatte. Die Bewilligung der Zimmererzünfte im Markt Hall und Temberg Am 28. Mai 1618 erließ die kaiserliche Herrschaft Steyr „von Landgerichts und Vogtobrigkeit wegen" folgenden Bescheid; Es wird bewilligt, daß die Zimmerleute in Steinbach in Zukunft ihren Jahrtag am Montag nach der Heiligen Dreifaltigkeit in Steinbach abhalten, die Haller Meister aber am Montag nach Gottsleichnamstag (Montag nach Fronleichnam) zu Hall und die Arzberger am St.-Veits-Tag zu Ternberg auf der Forsthub. Diese Bewilligung geschieht unter dieser Bedingung: Jeder Meister, Geselle, auch Knecht und Lehrjunge muß bei Strafandrohung von 72 Pfennig an den Jahrtagen zwischen 8 und 9 Uhr vor mittags auf der Herberge erscheinen. Dann müssen sie mit den abgeordneten Offi zieren der Vogtherrschaft den Gottesdienst besuchen, und zwar in Steinbach und zu Ternberg in der Pfarrkirche und zu Hall in der St.-Margaretha-Kapelle am Anger. Dort müssen sie dem heiligen Gottesdienst und der Predigt vom Anfang bis zum Ende andächtig und züchtig beiwohnen, samt und sonders zum Opfergang gehen und danach dem Herrn Pfarrer seinen Lohn für den Gottesdienst reichen. Dann müssen sie sich alle zur Herberge begeben, dort allem Brauch nach der Handwerks ordnung beiwohnen und sich dabei bescheiden verhalten. Falls sie dies nicht tun würden, hat die Herrschaft Steyr Fug und Macht, ihnen ihre auf Hall und Ternberg verlegten Jahrtage wieder abzustellen und alle drei Handwerkszünfte wieder nach Steinbach zu bringen. Die Zech- und Viermeister und Fürgesellen des Haller und Ternberger Zimmerhandwerks mußten sich zusätzlich mit einem schriftlichen Revers verpflichten, diese Vorschriften gehorsam zu befolgen. Das ganze Handwerk der Meister, Knechte und Gesellen des Zimmerhandwerks zu Ternberg ließ am 9. Juni 1618 auf Schloß Steyr einen solchen Revers anfertigen, bekräftigt mit den Siegeln des Zechmeisters Adam Schmazer, der Viermeister Stefan Luschauer und Sebald in der Pleissa, des Fürgesellen Georg Luschauer und eines ungenannten Für gesellen.®" ' Georg Loesche, Zur Geschichte des Protestantismus in Oö., Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich, 45. und 46 Jg. (Wien - Leipzig 1925) S. 196,142. ^ Oö. Landesarchiv: HA Steyr, Sch. 1078, Fasz. 167, Nr. 18. Bescheid der kaiserlichen Herrschaft Steyr, ausgestellt am 28. Mai 1618 auf Schloß Steyr. - Revers des Zimmerhandwerks zu Ternberg, 9. Juni 1618.
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