OÖ. Heimatblätter 1991, 45. Jahrgang, Heft 1

Werksordnungen der Zimmerer zu Hall, zu Steinbach und Arzberg vorzulegen. Nach dem Einspruch des Steinbacher Zimmerhandwerks setzte die Herrschaft für den 25. Mai 1618 wieder einen Tag zur Anhörung der Zünfte fest.^^ Zech- und Viermeister des Steinbacher Zimmerhandwerks argumentierten, daß die Haller Meister fast zehn Jahre lang ohne Handwerksordnung und Artikels brief gehaust hätten. Vor wenigen Jahren hätten die Haller Zimmerer vom vorigen Burggrafen Freiherrn von Stubenberg einen neuen, aber daher ungültigen Artikels brief erhalten, der großteils aus der uralten Steinbacher Handwerksordnung heraus genommen wurde. Den Artikelsbrief nannten sie deshalb ungültig, weil nach der alten und neuen Handwerksordnung des Steinbacher Zimmerhandwerks (1521 und 1579) ihre Zunft und Werkstatt nur in Steinbach sei. Hier in Steinbach sei in der Kirche ein jährlicher Gottesdienst gestiftet. Der Sitz der Zimmererzunft sei deshalb nicht zu Grub, wo ihn die Haller Zimmerer gehalten hatten, und auch nicht anderswo, sondern allein in Steinbach. In ihren alten Registern stand zu lesen, daß Zimmermeister und Gesellen in drei und vier Meilen Weges weit und breit aus 25 Pfarren zu S teinbach ihren Jahrtag und Handwerksgewohnheit besuchen mußten. Auch hätten vor wenigen Jahren die Zimmerer zu Kremsmünster, Kirchdorf an der Krems und Neuhofen an der Krems ihre Zünfte nur aus der Steinbacher Zunft not dürftig aufgerichtet „ghimpelt und gstimpelt". Aus diesen Gründen wollten die Stein bacher Zimmerleute den Bescheid vom 22. Mai 1617 endlich vollzogen wissen. Sie baten die Herrschaft Steyr, ihre hallerischen Mitmeister und Gesellen samt ihrer neuen Lade bis zum kommenden Jahrtag ohne weitere Diskussionen nach Steinbach zu verschaffen."® Die Zimmerer um Hall verhielten sich weiterhin ungerhorsam und erschie nen nicht in Steinbach. Entgegen dem Bescheid der Herrschaft blieben sie bei ihrer eigenen Lade. Die Abtrennung der Zimmerleute zu Arzberg Den Zimmerleuten um Arzberg bei Losenstein war es bereits vorher gelun gen, selbständig zu werden. Im Jahre 1606 vermerkte die Herrschaft Steyr, daß die Zimmerleute ihre Zusammenkunft zu Arzberg und in Steinbach haben."® Diese Zimmerer hatten sich von ihrer Hauptwerkstatt Steinbach getrennt und hielten in einem Wirtshaus zu Arzberg ihre eigenen Zusammenkünfte ab. Dabei besuchten die Arzberger Zimmerer keinen katholischen Gottesdienst und besaßen auch keine eigene bestätigte Handwerksordnung, sondern nur eine Abschrift der Steinbacher Ordnung. Darüber beschwerte sich das Handwerk der Zimmerleute in Steinbach im Jahre 1617 bei der Vogtherrschaft Steyr und wollte die Arzberger Zimmerer wieder Oö. Landesarchiv: HA Steyr, Sch. 1078, Fasz. 481, Nr. 6. Zimmerleut in Steinbach an den Burggrafen und Rentmeister zu Steyr, Anfang Mi 1618. Siehe Fußnote 40. Hofkammerarchiv Wien: Nö. Herrschaftsakten, S. 114/U, fol. 1079.

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