Zukunft dort zu bleiben. Weil die Haller Meister bei ihrem Herbergsvater zu Hall Schulden in der Höhe von 83 Gulden 4 Schilling 20 Pfennig hatten, wurden diese so aufgeteilt, daß jeder Meister einen Gulden, jeder Geselle einen halben Gulden und jeder Lehrjunge 15 Kreuzer jährlich bezahlen sollte. So mußten die Zimmerer um Bad Hall ihre Schulden selbst bezahlen, ohne die Hauptwerkstatt Steinbach zu belasten. Aber auch die Zimmerleute in Steinbach hatten bei ihrem Herbergsvater Schulden, alten Zehrungsausstand, den sie in ähnlicher Weise abzahlen mußten, ohne die Hal ler Zimmerer zu belasten. Mit diesem Bescheid sollte die Werkstatt Hall wieder an die Hauptwerkstatt Steinbach angeschldssen werden.^^ Die Zimmerer zu Hall beschwerten sich aufs höchste über diesen Bescheid und brachten der Herrschaft Steyr ihr Anliegen schriftlich vor; Das hallerische Zimmerhandwerk war vor etlichen Jahren ganz beschwerlich mit Unkosten durch Zehrung und Weite des Weges nach Steinbach. Deswegen hatten sie vor etwa zehn Jahren einhellig beschlossen, ihren Jahrtag mit Einwilligung der Herrschaft Steyr in den kaiserlichen Markt Hall zu verlegen. Damit der Handwerksordnung gemäß gelebt werde, wählten sie jährlich einen Zech- und einen Viermeister. Seit damals wurde der Zimmererjahrtag sowohl in Steinbach als auch in Hall abgehalten, wobei zwei aus der Steinbacher Zunft dem Jahrtag zu Hall beiwohnten und zwei von Hall dem Jahrtag in Steinbach. Bei ihrer Vogtherrschaft Steyr erlangten die Haller Zimmerleute sogar eine eigene Handwerksordnung, und zwar eine Abschrift der Zimmerleut-Handwerksordnung von Steinbach mit der Fertigung des Burggrafen Freiherrn von Stubenberg. Ebenso erteilte ihnen der damalige Verwalter Schäbl ein eigenes Siegel. Damit hatten die Zimmerer zu Hall ihre eigene Lade aufgerichtet und ihre Zunft „mit ziemlich aufgewendten Unkosten" bestätigen lassen. Sie konnten sich auf den Schutz der Vogtherrschaft Steyr verlassen. Die Haller Zimmerer hatten auch unverwehrt ihre protestantischen Gottesdienste besucht. Seit 1617 wohnten sie aller dings jährlich mit dem Schneiderhandwerk dem katholischen Gottesdienst in der Kirche am Anger (Margarethenkapelle hinter der heutigen Pfarrkirche Bad Hall) bei. Weil die Herrschaft Steyr ihre Abwesenheit von Steinbach zugelassen und ihre Zunft bestätigt hatte, baten die Haller Zimmerleute um den Schutz der Herrschaft für ihre Zunft. Sie baten, das Begehren der Steinbacher Zunft abzuweisen, und wollten nicht zur Zunft nach Steinbach kommen. Darauf setzte die Vogtherrschaft Steyr für den 29. März 1618 einen Verhörs tag an, um beide Seiten zu vernehmen und den Streit zwischen den Zimmerleuten zu Hall und Steinbach zu schlichten. Dieser Termin wurde auf Bitten des Bürgermeisters und Rates zu Hall auf den 5. April 1618 verschoben. An diesem Verhörstag erfolgte nach den Befragungen der mündliche Bescheid, zur Klärung der Sachlage die Hand- ' Oö. Landesarctiiv: HA Steyr, Sch. 1078, Fasz. 167, Nr. 18. Bescheid der Herrschaft Steyr vom 22. Mai 1617 betreffend ein Handwerk der Zimmerl^ut zu Hall und Steinbach wegen Zusammenfügung ihrer zertrennten Handwerksladen. Ausgestellt vom Verwalter der Herrschaft Steyr in S teinbach am Jahrtag der Zimmerleute in Steinbach,
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