OÖ. Heimatblätter 1991, 45. Jahrgang, Heft 1

Liennhart Grueber in Steinbach beschlossen, die Schulden so aufzuteilen, daß jeder Zimmerer zwölf Kreuzer zu bezahlen hatte. Allerdings kam Jörg Rah mit seinen sie ben Gesellen trotz dreimaliger Aufforderung nicht nach Steinbach und schickte auch kein Geld. Am Jahrtag 1581 fehlten acht ungehorsame Zimmermeister, darunter Georg Rah und der Spanhueber zu fiall. Der Steinbacher Zechmeister mußte den Rentmeister zu Steyr als Vogtherrn bitten, Schreiben an den Grundherrn des Jörg Rah, „den edlen und ernsten Herrn Adam Wuecherer zu Grub" (Mühlgrub) ausgehen zu lassen, damit dieser den Jörg Rah bei Strafandrohung nach Steinbach verschaffe.^^ Die Zimmerer um Bad Hall hatten immerhin so viel Einfluß, daß sie mit der Handwerksordnung von 1579 auch im Landgericht Hall einen Zechmeister und einen Fürgesellen erhielten, zusätzlich zum Zechmeister und Fürgesellen im Steyrer Landgericht. Damit waren sie der Abtrennung von der Steinbacher Zunft einen Schritt nähergekommen. Zunächst gelang ihnen die völlige Loslösung jedoch nicht. Die Handwerksordnung und Freiheit der Zimmerer Die erste Handwerksordnung der Zimmerleute von 1521 ist bisher nicht auf gefunden worden. Das Oberösterreichische Landesarchiv in Linz verwahrt beim Herrschaftsarchiv Steyr die Abschriften der Handwerksordnungen von 1561 und 1579. Den Zimmerern war nämlich ihre erste Handwerksordnung abhanden gekommen, man hatte sie verloren. Deshalb baten sie 1561 den Burggrafen auf Steyr, Freiherrn Hans Hofmann, um eine neue bestätigte Ordnung. Am 25. März 1561 erhielten die Meister und Vorgesetzten des Zimmerhandwerks, so viele auf dem Lande im Landgericht der Herrschaft Steyr wohnhaft und dieser als Vogtobrigkeit unterworfenwaren,ihre neue HandWerksordnung.Der Burggrafschreibtdarin, daß er die alte Ordnung wohl wisse, sie auch selbst gesehen und gelesen habe. Deswegen erneuerte und bestätigte er diese mit dem Brief.^® Im Jahre 1579 wurde es notwendig, diese Ordnung zu verbessern und ihre Au-tikel zu vermehren. Weil die Ordnung von 1579 sehr ausführlich ausgefallen ist und den besten Einblick in das Handwerksleben bietet, folgt sie in vollem Wortlaut. Der alte Stil wurde dabei soweit wie möglich erhalten. Manche veralteten unver ständlichen Wörter wurden durch zeitgemäße Ausdrücke ersetzt, um den Text lesbar zu machen. Anmerkungen zu den Artikeln bieten Erklärungen an:" Ich Ferdinandt Hofman Freiherr Burggraf auf Steyr, und ich Jobst Schmidauer ihrer kai serlichen Majestät Rentmeister daselbst, bekennen von der Herrschaft Steyr und deren beiden zuge hörigen Landgerichten Hall und Steyr wegen, hier mit diesem offenen Brief gegen jedermann, nach- " Oö. Landesarchiv: HA Steyr, Sch. 1078, Fasz. 463, Nr. 2. Schreiben des Zimmer-und Zechmeisters in Steinbach Lienhard Grueber an den Burggrafen und Rentmeister auf Steyr, undatiert (1574-1576). Oö. Landesarchiv: HA Steyr, Sch. 1078, Fasz. 167, Nr. 25. Zimmerleutordnungin der Herrschaft Steyr, 25. März 1561. " Oö. Landesarchiv: HA Steyr, Sch. 1078, Fasz. 167, Nr. 31. Handwerksordnung der Zimmerleute in den Landgerichten Hall und Steyr, 4. Mai 1579. Im Gegensatz zum Messererhandwerk in Steinbach und zum Zimmererhandwerk zu St. Peter in der Au, die ihre Handwerksordnungen vom Landesfürsten be stätigen ließen, genügte dem Zimmererhandwerk in Steinbach offenbar die Urkunde des Burggrafen auf Steyr.

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