Der Steinbacher Amtmann der Herrschaft Steyr hat dieses Schreiben dem versammelten Zimmerhandwerk vorgelesen. Darauf entgegneten die Zech- und Viermeister samt dem ganzen löblichen Zimmerhandwerk in Steinbach so: Sie nann ten die Beschwerde unbillig und fühlten sich verunglimpft. Erst seit einem oder zwei Jahren haben sich diese Zimmerer um Hall von Steinbach abgesondert und eine neue Ordnung machen wollen. Wegen dej" weiten Entfernung konterten die Zechmeister aus Steinbach, daß es noch andere gebe, die einen noch weiteren Weg hätten, nämlich über die Enns und von der Krems, und gerne und ohne Beschwerde zu rechter Zeit nach Steinbach zum Jahrtag und wieder heim kommen. Es wird ihnen und einem jeden ehrlichen Meister und seinem Gesinde vorher rechtzeitig angesagt und am Jahrtag auf sie gewartet. Wenn sie nur rechtzeihg kämen, würden alle Handwerks sachen rechtzeitig abgehandelt, und sie kämen rechtzeitig wieder nach Hause. Daß sie von drei Tagen Unkosten melden, „geschieht nicht also". Denn am Jahrtag ver zehre die ganze löbliche „Handwerksgmain" nach dem Gottesdienst und den Ver handlungen „eine ziemliche Suppen rniteinander, mit geistlichen und weltlichen Per sonen", wie es gute Gewohnheit ist. Heuriges Jahr kostete für einen jeden der Wein nur fünf Kreuzer und das Essen sieben Kreuzer. Die ungehorsamen und trotzigen Zimmerer seien aber davongelaufen, hätten sich in andere Wirtshäuser gesetzt und sich mit Vollsaufen einen Tag oder drei vertrieben. Den Vorwurf, man habe der Herr schaft Steyr zuständige Abgaben vorenthalten, wiesen die Steinbacher Zimmerer zurück und behaupteten, daß es „ihr Achten und Sorge änderst nicht sei, nur daß der Obrigkeit das Vogtgeld, und was deren zuständig, gewiß gereicht werde". Wer darüber eine Beschwerde hätte, solle sich an die Vogtobrigkeit wenden. Zur Zechlade habe der Zechmeister und die Vierrneister jeder einen ordentlichen Schlüssel, wie auch vor wenigen Jahren der Jörg Rah als Fürmeister einen Schlüssel gehabt habe. Als Rab mit seinem Schlüssel zu einer notwendigen Handwerkszusammenkunft trotz Verständigung nicht erschien, konnte man die Lade nicht öffnen, mußte deswegen im Beisein des Handwerks das Schloß der Lade herabbrechen und ein anderes anbrin gen lassen. Der neue Schlüssel dazu wurde einem anderen Fürmeister zugestellt. Die Lade wurde immer vom Herbergsvater ordentlich aufbewahrt und an einzelne Vor gesetzte nicht herausgegeben. Das Steinbacher Zimmerhandwerk bat also, das Begehren der Zimmerer um Hall abzuweisen und ihnen mit allem Ernst aufzutragen, am Jahrtag nach Steinbach zu kommen und hier als eingeleibte Mitgenossen die Handwerksordnung zu leisten, legen und heben.^'^ Die Herrschaft entschied darauf zugunsten Steinbachs. Dieser Streit beschäftigte noch lange das Handwerk und die Behörden. Weil die Haller Zimmermeister beim Wirt zu Grub (Mühlgrub) Schulden hatten (vermut lich hielten sie dort ihre Zusammenkünfte ab), ordnete der Rentmeister von Steyr an, das Zimmerhandwerk müsse diese bezahlen. Darauf wurde unter dem Zechmeister ' Oö. Landesarchiv: HA Steyr, Sch. 1078, Fasz. 463, Nr. 2. Das ganze löbliche Zimmerhandwerk im Landgericht Steyr in Steinbach an den Freiherrn Ferdinand Hoffmann, Burggraf und Rentmeister auf Steyr, undatiert (1574-1576).
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