OÖ. Heimatblätter 1991, 45. Jahrgang, Heft 1

Das Handwerk genoß in der Zeche (Zunft) in mehrfacher Hinsicht Freiheiten, die früher gar nicht so selbstverständlich waren: die Freiheit, alle Handwerker zu einer Verbindung zusammenzuschließen, um gemeinsam stärker aufzutreten und ihre Rechte besser vertreten zu können. Die Versammlungsfreiheit brachte das Recht, regelmäßige Zusammenkünfte abzuhalten, wenn auch in Gegenwart eines Ge sandten der Vogtherrschaft. Schließlich gehörte dazu das Recht, daß sie über ihre Handwerksangelegenheiten selbst ve'rhandeln und entscheiden durften. Ganz demokrahsch ging es bei ihren Abstimmungen zu, die Mehrheit der Shmmen war ent scheidend. Mit der Gründung einer Handwerkszeche begaben sich die Zimmerer unter den Schutz der Vogtherrschaft Steyr. Diese Vogtobrigkeit bot dem Handwerk Hilfe bei Streitigkeiten und Schutz gegen andere Herrschaften und deren Untertanen. Dafür mußte jeder Meister jährlich am Jahrtag den Vogtsechser = 6 Kreuzer zahlen, und einmal beim Meisterwerden den Vogtgulden. Für die Gesandten der Vogtherr schaft mußte das Handwerk jährlich 3 Gulden bezahlen, die 1665 „Verehrung", 1691 Beisitzgeld und um 1830 Vogtgeld oder Schutzgeld genannt wurden. Die Höhe der Abgaben an den Vogtherrn blieb bis ins 19. Jahrhundert gleich. Damit geriet das Handwerk unter stärkeren Einfluß der Vogtherrschaft Steyr, die dem Landesfürsten und ab 1667 den Grafen von Lamberg gehörte. Die Landesfürsten und die adeligen Herren des Landes beobachteten mißtrauisch die eigenständige Entwicklung der Handwerkszechen und suchten nach Möglichkeiten, diese zu überwachen. Steinbach - die erste Zimmererzeche am Land Aus den Schriften im Oö. Landesarchiv geht einwandfrei hervor, daß es - abgesehen von den Zimmererzechen der Städte - im Lande vor 1521 „nirgends keine Zechordnung" des Zimmerhandwerks gab. Am St.-Georgen-Tag des Jahres 1521 errichtete der „wohlgeborene Herr, Herr Wilhelm von Rogendorf, Freiherr und Burg graf auf Steyr" in Steinbach an der Steyr die erste und älteste Freiheit und Hand werksordnung für die Zimmerer am Land. Zum „ehrsamen Handwerk der Zimmer leute im Stainpach" gehörten demnach alle Zimmermeister, Gesellen und Lehr jungen im Umkreis von drei oder vier Meilen Weges (= 23 oder 31 km) um Steinbach, die in insgesamt 25 Pfarren wohnten, pieser Bereich erstreckte sich über die Enns und auch über die Krems." Diese Zimmerer waren verpflichtet, jährlich am Jahrtag in Steinbach zu erscheinen, hier den Gottesdienst zu besuchen und in der Herberge ihr Aufleggeld zu entrichten. Der Zusammenschluß zu einer Zeche fiel den Zimmerleuten um Steinbach an der Steyr umso leichter, als es hier bereits eine andere Handwerkszeche gab: Das ehrsame Handwerk der Messerer, Klingenschmiede und Schleifer zu Steinbach hatte " Oö. Landesarchiv: HA Steyr, Sch. 1078, Fasz. 167, Nr. 18. Das ehrsame Handwerk der Zimmerleutzu Hall an den Burggrafen und Rentmeister zulsteyr, April 1618. - Das ehrsame Handwerk der Zimmerleut in Steinbach an den Burggrafen und Rentmeister zu Steyr, undatiert (April 1618?).

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2