Umweltaktivitäten. Die DDR hatte den Umwelt schutz in Art. 15 ihrer Verfassung zum Staatsziel erklärt, was einen offenen Hohn auf die katastro phale Umweltsituation in ihrem Gebiet darstellt! In dem nun wiedervereinigten Deutschland wercjen gewaltige Summen zur Anpassung der DDR-Ubiweltverhältnisse an den Standard der bisherigen Bundesrepublik verwendet werden müssen. Mit einem feierlichen Umweltbekenntnis in der Verfas sung, mit einer - wie im Fall der DDR - dekorativen Leerformel allein ist für die Umwelt noch nichts getan. Während man fast übereinstimmend die Ein führung eines Umweltgrundrechts ablehnt, k^nn der Rang der Umweltpolitik durch die Veranke rung des Umweltschutzes als Staatsziel in der Ver fassung erhöht werden. Wie sich an Beispielen aus der Rechtsprechung in Österreich erweisen läßt, würde sie auch auf die deutsche Rechtsprechung ausstrahlen, vor allem aber auf die Gewichtung von Umweltbelangen bei Planungsentscheidpngen. Damit ist das Gelände abgesteckt, auf dkm das Thema auf der Grundlage der deutschen Ver fassungsrechtslage - mit rechtsvergleichenden Aspekten - im vorliegenden Buch ausgearbeitet ist. Es handelt sich hiebei um eine staatsrechtliche Dissertation an der Universität Bayreuth. Was in der Bundesrepublik seit mehr als einem Jahrzehnt von Politik und Rechtswissenschaft zum Umwelt schutz und seiner Beziehung zum Wertesystpm des Grundgesetzes vorgebracht wurde, ist hier systematisch aufbereitet. „Gesellschaftsreformeri sche Kreuzzugsideen" und „praktische Vernunft" (R Novak) hie und dort, versteckt und offen spielen mächtige Interessen mit: Dennoch können sich die Umwelterfolge im „kapitalistischen" deutschen Staat sehen lassen, der „real existierende Sozialis mus" auf der östlichen Seite hat dagegen gerade in diesem Bereich, in dem er sich dem „profitsüchti gen" Westen überlegen wähnte, am jämmerlich sten versagt. Wie der Titel sagt, geht es in dem Buch auch um Verfassungspolitik in Bezug auf den Umwelt schutz, und das auf fast 200 Seiten. Hier steigt die Verfasserin auch in die Niederungen des Umwelt verwaltungsrechts herab, wo Umweltschutz reali siert wird oder „folgenlos" bleibt. Daraus läßt sjch auch für Österreich eine Fülle von Anregungen !gewinnen. Wenn auch bei uns mit Recht darauf hin gewiesen wird, daß der Schutz der natürlichen Le bensgrundlagen nicht allein Aufgabe des Staates ist, sondern auch Verpflichtung des einzelnen Bür gers, so bleiben dessen Pflichten in der Regel ohne gesetzliche Sanktion. Umso bedenkenswerter ist der Vorschlag der Verfasserin, der Staatsziel bestimmung mit entsprechendem Gesetzgebungs auftrag im Grundgesetz eine Umweltverpflich tung der Bürger an die Seite zu stellen. Diese ist allerdings mit gewissen Freiheitseinbußen ver bunden, auszuformen hat sie die einfache Gesetz gebung. Sicherlich liegt auch hier der Teufel im Detail, doch läßt sich wirksamer Umweltschutz nicht auf eine mediengerechte Behördenbe schimpfung reduzieren. Wie weit wir allerdings von der Forderung der Verfasserin entfernt sind, zeigen die Vorgänge bei der jeweiligen Standort suche für Abfallverwertungs- und -beseitigungsanlagen landauf, landab. Diese Dissertation belehrt und macht nach denklich, im Lichte längerer Erfahrungen aber nicht optimistisch, wenngleich nicht hoffnungslos. Sie entzieht sich wegen der Vielfalt ihres Themen bereiches einer Rezension auf knappem Raum. Man muß sie lesen! Josef Demmelbauer Tatjana Geddert-Steinacher: Menschenwürde als Verfassungsbegriff. Aspekte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz. Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, Band 5. Berlin: Duncker-&-Humhlot-Verlag 1990. 220 Seiten, DM 4-8,-. ISBN 3-428-06873-4 Der Begriff „Menschenwürde" war lange ein sittlicher Begriff, über den Philosophen und Künstler geschrieben haben, ehe sich die Juristen, vornehmlich die Staatsrechtler, seiner bemächtigt haben. Die eine Seite hat Gertrud Fussenegger in ihrem Essay „Über die Menschenwürde", 1971 erst mals erschienen, festgehalten in der vom AdalbertStifter-Institut des Landes öberösterreich heraus gegebenen Essay-Sammlung „Echolot", mit wissenschaftlicher Gründlichkeit, gleichermaßen historisch, literarisch und philosophisch gebildet, dargestellt. Ein Motto hat sie der erhabenen Sprache des Pico della Mirandola in seiner Rede über Menschenwürde aus dem 15. Jahrhundert entnommen. Uns klingen noch die Verse aus Schillers „Die Künstler" im Ohr. Dort ruft er die Künstler an: Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben. „Bewahret siel Sie sinkt mit euch! Mit euch wird sie sich heben!"
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2