OÖ. Heimatblätter 1990, 44. Jahrgang, Heft 4

te man es auch ernsthaft betreiben - ein wissen schaftliches Institut gegründet werden müsse. Die Informationsschrift „Anton Bruckner in Österreich" berichtet über die 1978 erfolgte Grün dung und die Zielsetzungen des ABIL. Anhand von Bruckners Lebenslauf werden Bruckners Wohn- und gelegentliche Aufenthaltsorte mit de ren Gedenkstätten vorgestellt. Eine Liste von Insti tutionen, die in irgendeiner Weise mit Anton Bruckner zu tun haben, komplettiert diese erste Publikation des ABIL. Von lokalgeschichtlicher Bedeutung war die Ausstellung über die Arbeiten Linzer Musikinstru mentenbauer der Brucknerzeit. Daran anschlie ßend wurde in einer Ausstellung das distanzierte und konkurrenzierende Verhältnis zwischen Jo hannes Brahms und Anton Bruckner (im themati schen Zusammenhang mit dem gleichzeitigen Symposion während des Brucknerfestes 1983) mit einschlägigen Dokumenten belegt. Selbstver ständlich wurden die Mitarbeiter des ABIL auch bei der Einrichtung der Bruckner-Gedenkstätten in Kronstorf und Ansfelden herangezogen. Es war naheliegend, die Ergebnisse der um fangreichen ikonographischen Forschung, die in einer eigenen Publikation vorgestellt werden, dem Konzertpublikum in der Ausstellung „Als Bruck ner Modell saß" zu präsentieren und zu zeigen, wie die diversen bildlichen Darstellungen (weitgehend im Original) die Entfaltung dieser großen Kompo nistenpersönlichkeit veranschaulichen. Die Aus wahl der Darstellungsweisen reicht von der Foto grafie über Ölbild, Zeichnung, Plastik bis zur Kari katur. Dazu zählen aber auch Darstellungen auf Medaillen, Münzen, Glasfenstern, Briefmarken, Poststempeln, Banknoten, Anhängern, Broschen, Bonbons („Bruckner-Noten"), Teppichen, Compu tergrafiken auf Platten- und CD-Covers und Publi kationen. Anläßlich der Aufführung sämtlicher Sym phonien Anton Bruckners durch die Stuttgarter Philharmoniker in Schwäbisch Hall innerhalb von drei Jahren wurde das ABIL eingeladen, das Wer den des Komponisten den Konzertbesuchern im Rahmen einer Ausstellung näherzubringen. Hier stehen nicht etwa neue wissenschaftliche Erkennt nisse im Vordergrund, sondern anhand der wohl überlegt ausgewählten 218 Exponate wird der Le bensweg des Meisters in einem klaren Überblick aufgerollt mit dem Ziel, den Kulminationspunkt im Schaffen Bruckners deutlich herauszustellen. Die Gliederung in sechs Vitrinen entspricht den einzelnen Lebensabschnitten oder Schaffensperio den. Einige Exponate (31) zu den heuer gespielten Symphonien (4., 5. und 7.) schließen den informati ven und anregenden Rundgang ab. Karl Mitterschiffthaler Bettina Bock; Umweltschutz im Spiegel von Verfas sungsrecht und Verfassungspolitik. Schriften zum Umweltrecht, Band 14. Berlin: Duncker-&- Humhlot-Verlag 1990. 424 Seiten, DM 82,-. In der Bundesrepublik Deutschland ist trotz heftiger Diskussion über das Für und Wider der Verankerung des Umweltschutzes im Grundge setz darüber bis heute keine Entscheidung gefallen. Das Schrifttum hiezu ist im einzelnen kaum noch überblickbar. Im wesentlichen ging es um die Fra ge, ob ein Grundrecht auf Umweltschutz, das dem einzelnen ein durchsetzbares, also einklagbares Recht auf natürliche Umwelt gibt, geschaffen oder ob der Umweltschutz in gleichsam feierlicher Form zum Staatsziel erhoben werden soll. Den umweltbewußten Nichtjuristen mag befremden, daß darüber gestritten wird, er würde sich beim heutigen ökologischen Fundamentalismus unein geschränkte Zustimmung erwarten, und hier wohl wieder zu der schärferen Gangart, das ist die Grundrechtsverbürgung. Der Rezensent hat den Stand der Meinungen anläßlich des Bundesverfassungsgesetzes vom 27. November 1984, BGBI. Nr. 491, in dem sich die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemein den) zum umfassenden Umweltschutz bekennt, in der österreichischen Gemeinde-Zeitung 1985, Heft 1, referiert. Ein Jahr darauf hat Oberösterreich „nachgezogen" und in dem neuen Artikel 7 a seiner Landesverfassung alle Organe des Landes und der Gemeinden verpflichtet, ihre Tätigkeit in Landes angelegenheiten zum Schutz der Umwelt so aus zurichten, daß insbesondere die Natur und die Landschaft sowie die Luft, der Boden und das Wasser in ihrer natürlichen Beschaffenheit mög lichst wenig beeinträchtigt und Störungen durch Lärm möglichst vermieden werden. Ist nun die Bundesrepublik in ihren Umwelt bemühungen rückständig gegenüber Staaten mit dem deklarierten Staatsziel „Umweltschutz"? Das kann, sieht man von den Auswirkungen der heili gen Kuh Auto ab, niemand ernsthaft behaupten. Die rechtlichen Bemühungen und ihr tatsächlicher Erfolg insbesondere in der Luftreinhaltung zeigen die Bundesrepublik im Spitzenfeld der Staaten mit

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