der Wunsch nach Rückkehr zum BCleinstaat, zum Föderalismus. Und damit ist Gumplowicz für die heute üblichen Forderungen nach mehr Föderalismus und Regionalismus wieder zitierwürdig geworden. E)ie Gefährdung durch den Duahsmus Dem „Klassenkampf" Gumplowicz' diametral entgegengesetzt ist das staats rechtliche Werk von Friedrich Tezner.^ Fast zwanzig Jahre jünger als Gumplowicz, wurde er 1856 in Beraun, einem kleinen tschechischen Städtchen Böhmens, geboren; er studierte in Wien Jus, war kurze Zeit Hauslehrer des jungen Arthur Schnitzler, Professor an der Universität Wien und Mitglied des Verwaltungsgerichtshofes. Tezners Werk zielt auf den Zusammenhalt der Monarchie: Das alte Reich sah er als geopolitisches Ergebnis der Lage seiner Gebiete, gefährdet vom Dualismus, vom Ver hältnis zwischen Österreich und Ungarn, dessen radikale Vertreter aus den beiden Staaten ein „Konsortium machen (wollten), das zwei voneinander unabhängige Parteien für begrenzte Zwecke abgeschlossen hatten". Dieser Machtkampf wurde auch mit juristischen Argumenten geführt. Tezner stritt etwa im Band „Der Kaiser" für die Monarchie als Oberstaat und gegen die separatistischen Bestrebungen der Ungarn. So wie Hofmannsthal unter dem Eindruck des Unterganges des alten Reiches seine „österreichische Idee" aufbaute, so wurde der alte Tezner in den ersten Jahren der Republik zu seinem wehmütigen Apologeten. In einem Werk, in dem dies gemeinhin nicht vermutet wird, in „Die Rechtsquellen des österreichischen Ver waltungsrechts"(1925), stehen die folgenden Sätze: „Politische Verblendung und tiefe geschichtliche Unbildung hat somit für die untergegangene Monarchie nur Worte der Verachtung und des Hasses. Allein, wer sich selbst nur für die Technik der staatlichen Organisation allein interessiert, muß von der höchsten Bewunderung erfüllt werden für eine außerordentlich sinnreiche Kombination organisatorischer Ideen und Formen, mittels deren es gelungen ist, historische Königreiche und Territorien von geschichtlich höchst bescheidener Bedeutung für die Dauer von nahezu vier Jahrhunderten zu einer machtvollen Ein heit von weltgeschichtlicher Bedeutung zu verschmelzen, die die Länder der böhmischen und der ungarischen Krone vor der Auflösung durch Anarchie bewahrt und staatsrechtlich konsolidiert, ein Bollwerk Europas gegen die östliche Gefahr gebildet... hat."^ Über Tezner wiederum Schwärzler (wie Anm. 2), S. 242 ff. sowie S. 361 f.; siehe außerdem den Neu druck des als Teil I des Werkes „Die rechtsbildende Funktion der österreichischen verwaltungs gerichtlichen Rechtsprechung" im Jahre 1925 erschienenen Bandes „Rechtslogik und Rechts wirklichkeit" als Bd. 75 der in Wien, New York erscheinenden Reihe „Forschungen aus Staat und Recht" mit einem Geleitwort von Günther Winkler. Die Rechtsquellen des österreichischen Verwaltungsrechts. 1925, S. 171; wiedergegeben von Schenk in: österreichisches Verwaltungsblatt 1935, Nr. 7.
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