haben die Kriege weniger Schaden zuge fügt als ein eigennütziger Geldminister." Die für Graf Sinzendorf vernichtende Aufdeckung seiner Praktiken und der Umstand, daß sich die Gläubiger bereits weigerten, dem Fiskus weiter zu kredi tieren, ließen Leopold I. keine Wahl mehr; unter dem Druck der öffentlichen Mei nung, die Graf Sinzendorf unumwunden als Betrüger bezeichnete, gab er seine Einwilligung zu einer neuerlichen Unter suchung. Graf Sinzendorf wurde aus einem rauschenden Fest heraus, das er mit der Armee des Prinzen Eugen vor enthaltenen Geldern veranstaltet hatte, verhaftet. Die vom Kaiser eingesetzte Unter suchungskommission wurde wegen der in Wien allgemein herrschenden Em pörung nach Linz verlegt und prüfte unter dem Vorsitz des inzwischen statt des entlassenen Grafen Sinzendorf zum fiofkammerpräsidenten ernannten Ghristoph Freiherrn Abele den Fall äußerst sorgfältig. Der Beschuldigte mußte fünf mal vor der Kommission erscheinen und wurde eingehend befragt. In der am 9. Oktober 1680 in Linz öffentlich durch geführten Sitzung hielt Graf Nostitz dem Beschuldigten in einer langen Rede seine Übeltaten wie Mißbrauch der Amts gewalt, Meineid, Diebstahl, Unterschla gung und Erpressung vor, worauf die förmliche Anklage erfolgte. Der in die Enge getriebene Graf Sinzendorf legte unter dem Druck der Beweise ein umfas sendes Geständnis ab und flehte die Gnade des Monarchen an. Das rigorose Urteil lautete auf Enthebung von allen Amtern, Rückersatz der ungeheuren Summe von 1,900.000 Gulden und ent hielt die Auflage, daß der Verurteilte an einem vom Kaiser zu bestimmenden Ort als Privatmann zu leben habe; darüber hinaus war es dem Fiskus vorbehalten, hinsichtlich offengebliebener Fragen und allfälliger weiterer noch zutage kommen der Verfehlungen gegen den Inquisiten weiter vorzugehen.^ Zur Realisierung des Schadenersatzes wurde der größte Teil der Güter des Verurteilten zum Zwecke des Verkaufes beschlagnahmt. Graf Sin zendorf überlebte die Schande nur kurze Zeit und starb am 14. Dezember 1680 im Alter von 64 Jahren.^ Über Graf Sinzendorf waren sich schon seine Zeitgenossen nicht einig, ob seine Tüchtigkeit oder seine Bestechlichkeit größer war. Zeidler verweist auf eine von einem Anonymus verfaßte Biographie Kaiser Leopolds I., welche annimmt, daß Graf Sinzendorf deswegen in Ungnade ge fallen sei, weil man ihn des üblen Umganges mit den kaiserlichen Finanzen beschuldigt habe. Allein die Stellung eines Kammerpräsidenten zu Wien sei an sich schon für einen allgemeinen Argwohn genug, selbst wenn er noch so un schuldig sei. Diese Bemerkung scheint auf die Ansicht hinzuweisen, Graf Sinzendorf sei zu Unrecht verurteilt worden, und könnte auch als Ausdruck der schlechten Meinung über die da malige Finanzverwaltung verstanden werden. Laut dem Zeidlerschen Universallexikon wurde Graf Sinzendorf „aller seiner Bedienungen ent setzt und zur ewigen Gefangenschaft verurteilt"; die Haft wurde aber vom Kaiser so gelindert, daß er sich auf einem seiner ihm verbliebenen Schlösser als Privatmann aufhalten durfte. Nach Wolf soll der Graf sogar vor seinem Tode die Be gnadigung durch den Kaiser erwirkt haben, ver bunden mit dem Erlaß der Zahlung der Scha denssumme von 1,900.000 Gulden, und auch noch nach Wien zurückgekehrt sein. Im Gegensatz zu den Angaben in den beiden biographischen Lexika von Wurzbach und Zeidler datieren Mailath, Wolf und die Neue Freie Presse den Tod des Grafen nicht mit 14. Dezember 1680, sondern geben ohne nähere Bestimmung das nächste Jahr an.
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