boren am 17. Juni 1616, war nach einer steilen Hofkarriere im Jahr 1657 von Kai ser Leopold I. zum Hofkammerpräsiden ten bestellt worden. Dazu noch Erb schatzmeister des Deutschen Reiches, mit den höchsten Orden - darunter dem Goldenen Vlies - dekoriert, leitete er die ausgesprochen chaohsche, personell überbesetzte und korrupte Finanzver waltung Österreichs. In einer zeitgenös sischen Biographie Leopolds 1. wird er als „Herr von großen Meriten und all des Glückes Werth, so er sich durch seine gute Aufführung am Kayserlichen Hof gemacht" erwähnt. Als er sein verantwortungsvolles Amt antrat, war er nur Herr zweier mittlerer Güter aus der Mitgift seiner ersten Frau, einer geborenen Jörger; wäh rend seiner sich über 20 Jahre erstrecken den Amtsführung brachte er es dann zu einem großartigen Besitz an Liegenschaf ten. Diesen enormen wirtschaftlichen Aufstieg errang er, begünstigt durch die Mißstände in der damals erstarrten und reformfeindlichen Finanzverwaltung, auf besonders verwerfliche Weise u.a. da durch, daß er öffentliche Gelder nur zum Teil in die Bücher aufnehmen ließ, einen für ihn lukrahven Ämter- und Stellen handel betrieb und schließlich alte Staatsschulden zu einem Spottpreis an sich brachte, um sie dann zum vollen Nennwert einzulösen. Sein verbrecheri sches Treiben konnte er auch deshalb verschleiern und fortführen, weil er maß gebliche Stellen mit ihm hörigen Perso nen besetzt hatte und amtliche Verrech nungsunterlagen im Kompetenzdschun gel „in Verstoß" geraten ließ. Schließlich verstand er es auch, jede Überprüfung seiner Amtsführung durch Bestechung zu vereiteln. Seine luxuriöse Lebenswei se, an der wohl auch seine zweite Ge mahlin, eine prunksüchtige und ver schwenderische holsteinsche Prinzessin, wesentlich Anteil hatte, brachte ihn ins Gerede, das im Lauf der Zeit zu einem unüberhörbaren Murren anschwoll. Aber der konservahve Leopold 1., der sich vielleicht von einem weiteren ihm langjährig vertrauten Berater und zu gleich besten Geldgeber nicht trennen wollte,^ unternahm zunächst nichts. Selbst als in BClageschriften die Mißstän de beim Namen genannt wurden und so gar deutlich auf die ungeheure Be reicherung des ungetreuen Staatsdieners hingewiesen wurde, kam es zwar zur Ein setzung einer Untersuchungskommis sion, deren Tätigkeit aber Graf Sinzen dorf behinderte und als verleumderisch hinstellte, jedoch schließlich zur Einstel lung des Verfahrens und zu einer aus drücklichen Rehabiliherung des Grafen durch ein kaiserliches Handbillett - ja dieser wurde sogar selbst mit der Unter suchung der Finanzverwaltung betraut; darüber hinaus wurde er sogar 1672 noch zum Präsidenten der böhmischen Kammer ernannt! Endlich nötigte aber der würgende Geldmangel den Kaiser, einen seiner zu verlässigsten Beamten, den Hofkammer vizepräsidenten Johann Quinhn Graf Jörger, mit der Erstellung eines Gutach tens über die Lage der Staatsfinanzen und deren Sanierung zu beauftragen. Dieses enthielt u. a. gravierende Vorwür fe gegen den unfähigen und bestechli chen Grafen Sinzendorf: „Ew. Majestät Erst 1673 hatte der Kaiser seinen langjährigen Obersthofmeister Fürst Lobkowitz unter dem Druck der Verhältnisse entlassen müssen.
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