übergeordneten Machthaber, dessen Herrschaft - im wesentlichen begründet in der Gerichtsgewalt - sie für sich anerkannten. Wer also die Gerichts- und Hoftage des Herzogs von Baiern, des Markgrafen bzw. seit 1156 Herzogs von Österreich oder des steirischen Markgrafen bzw. seit 1180 Herzogs besuchte, bekannte sich dadurch zu dem damaligen „Land" Baiern, Österreich oder Steiermark. Das bedeutet aber, daß diese entstehenden Länder ursprünglich weit von territorialer Geschlossenheit ent fernt waren und sich im wesentlichen aus allen jenen Herrschaftsgebieten zusam mensetzten, die entweder im vollen Besitz oder unter dem rechtlichen Einfluß des werdenden Landesherrn und der ihn akzeptierenden Adeligen standen. Diese frühen Länder können daher, geographisch gesehen und überspitzt formuliert, trotz ihrer Kernregionen durchaus als „Fleckerlteppich" mit Besitzschwerpunkten charak terisiert werden, und sie konnten einander, solange sie noch keine geschlossenen Territorien bildeten, in den Randbereichen durchdringen und überlagern. Und genau das geschah im hohen Mittelalter in dem Gebiet zwischen Inn und Enns im Verlaufe jenes langfristigen verfassungsgeschichtlichen Prozesses, der letztlich zur Verfesti gung der Herrschaften und zur Entstehung von Territorien führte. Denn daß sowohl der Landesfürst als auch die grundbesitzenden Adeligen nach Abrundung und Geschlossenheit ihrer Herrschaftsbezirke und Einflußsphären strebten, erscheint verständlich. Für den oberösterreichischen Raum bedeutet das kurz Angedeutete konkret, daß sich hier im 12. Jahrhundert mehrere in ihren Kerngebieten bereits konsolidierte Machtbereiche bzw. hochmittelalterliche Länder durchdrangen und überlagerten: Vom Westen her reichte (zumindest dem Anspruch nach) das Herzogtum Baiern bis zur Enns; Schwerpunkt der herzoglichen Macht war das Gebiet zwischen den Flüs sen Steyr und Krems, wo herzoglich-bairische Ministerialengeschlechter besitzver wurzelt waren. Der damalige Name „Herzogenhall" für das heutige Bad Hall deutet die politischen Verhältnisse an. Vom Süden aus erstreckte sich das Herzogtum Steiermark in den oberösterreichischen Zentralraum hinein und vereinzelt sogar bis auf das nördliche Donauufer. Steirisch war der gesamte Herrschafts- und Besitzkom plex der herzoglichen ötakare, d. h. der größte Teil des heutigen öberösterreich, mit den Zentren in Steyr, dem Mittelpunkt der gleichnamigen Stammherrschaft und ehe maligen Hauptsitz der ötakare, und in Enns, dem otakarischen Handelszentrum. Und vom östen her expandierten seit der Mitte des 12. Jahrhunderts die österreichi schen Babenberger über die Enns hinweg in den nominell bairischen Herzogsbereich hinein: Als erste anerkannten die mächtigen Herren von Schaunberg (im Hausruck viertel) und die Herren von Griesbach (im oberen Mühlviertel) die öberhoheit der Herzöge von Österreich; indem sie die österreichischen Hof- und Gerichtstage besuchten, bekannten sie sich zum Land Österreich. Eine wichtige Etappe bei der Ausbreitung der babenbergerischen Macht im Bereich des heutigen öberösterreich stellte der Vertrag zwischen den steirischen ötakaren und den österreichischen Babenbergern auf dem Ennser Georgenberg im Jahre 1186 dar, als die Erbschaft der Babenberger nach den vor dem Aussterben ste henden ötakaren geregelt wurde. Danach bestanden zwar die beiden Länder Steier-
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