OÖ. Heimatblätter 1989, 43. Jahrgang, Heft 4

nur einige Stunden zu Hause sind. Überdies liegt auch vor, daß Sie dem Trunke sehr ergeben sind und beinahe täglich erst nach Mitternacht nach Hause kommen, was zur Folge hat, daß Ihr Dienst, der auch nach Mitternacht wieder entweder von Ihrer Frau oder von einem Buben im Alter von 74 Jahren versehen werden muß ...da sich beinahe täglich einzelne Fälle ereignen, welche die Gegen wart des Thurmwächters erfordern und der Gemeindeausschuß nicht gestatten kann, daß Ihr Dienst von Weibern oder Buben versehen wird... Infolge der Ihnen schon mehrmals ertheilten Verweise, sowie der schon zweymahl angedrohten Dienstesentlassung stünde dem Gemeinde Ausschusse zwar, Ihre allsogleiche Dienstesentlassung zu, er will Sie jedoch in Berücksichtigung Ihrer Familie auf Ihrem Dienstposten noch belassen, muß Sie jedoch gleichzeitig auffordern, daß Sie Ihren Dienst persönlich und genau versehen und sich überhaupt beßer benehmen widrigens bey neuerlichen Kla gen Ihre Dienstesentlassung, ohne aller weiterenBerücksichtigung inVollzug gesetzt werden würde. Auch mit dem Turmwächter Jung hatte man Schwierigkeiten: Hochwürdigsten Herren Cannonicus! Auf die geschätzte Zuschrift vom 19. Jänner 1854 gebe ich mirhiemitdie Ehre Sie davon zu verständigen, daß ich wegen der am 12. Jänner vorgefalle nen Unziemlichkeit den beiden Thurmwächtern einen strengen Verweis gegeben, dieselben von Wiederholungen gewarnt und zu mehr Ordnung und Eintracht angewiesen habe. Die weiters gepflogenen Erhebungen haben herausgestellt, daß an dem fraglichen unangenehmen Vorfalle der Thurmwächter Jung nicht weniger Schuld trägt als Siegler dessen Dienstentlassung nicht nach sich ziehen kann, abgesehen davon, daß denn doch seine sehr zahlreiche Familie, obschon dieselbe leider Blick vom Turm der Stadtpfarrkirche über die Türme von Linz. Foto: Linschinger, Landespresse

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