kommt. Diese kann er für sich während seiner Strafe zu besserem Unterhalt verwen den, wenn er sich vorher darum gemeldet hat, und die Verwaltung es für gut und der Ordnung des fiauses angemessen findet, ihm solche zukommen zu lassen. Durch dieses Mittel wird der Zweck erreicht, daß die Sträflinge zur Arbeitssamkeit und zum Fleiß angespornt werden und daß sich nur besonders Fleißige etwas besonderes ver dienen können: daher auch alle mit Freude zur Arbeit gehen und nicht mit Strenge dazu verhalten werden dürfen. Alle Viertel-Jahre muß ein Ausweis über den ganzen Stand der Sträflinge eingereicht werden, in welchem nebst dem Nationale auch die Gemütsbeschaffenheit, das moralische Betragen, Verbrechen, der Tag des Urteils, die Dauer der Strafe, Beschäftigung und numerärer Verdienst angemerkt ist, damit die hohe Landesstelle immer in genauer Kenntnis des ganzen Hausstandes gesetzt ist. Damit die Sträflinge selbst an Sonn- und Feiertägen dem Müssiggange ent gehen, so besteht eine eigene Sonntagsschule, in welcher die Männer früh von 9 bis 10 Uhr, die Weiber nachmittags von 2 bis 3 Uhr im Lesen, Schreiben und Rechnen unterrichtet und geübt werden. Verwalter, Seelsorger und Adjunct reichen sich bei dieser Unterweisung gegenseitig hilfreiche Hand. Die Tagesordnung der Sträflinge ist folgende: Früh um 5 Uhr werden sie aufgeweckt, die Fenster werden geöffnet, die Betten aufgebettet, die Zimmer gereiniget und Wachholderrauch gemacht; dann werden sie zum Brunnen geführt, um sich zu waschen; um Dreiviertel auf 6 Uhr wird das Morgengebet gebetet, dann wird zur Arbeit gegangen. Schließer und Wache ist beständig dabei, tiefes Stillschweigen wird beobachtet. Um 11 Uhr wird von der Arbeit gegangen, gemeinschaftlich das Tischgebet verrichtet, dann das Essen geholt. Bis 12 Uhr dürfen Männer sowohl als Weiber in ihren abgesonderten Höfen auf und ab gehen und frische Luft genießen. Um 12 Uhr fängt sich die Arbeit wieder an, dauert bis Dreiviertel auf 7 Uhr, dann dürfen sie zur Sommerszeit wieder im Hof bis Drei viertel auf 8 Uhr herumgehen. Um 8 Uhr werden sie in die Schlafarreste geführet, jedem einzeln die Ketten durch den Schließer in Beisein der Wachmannschaft unter sucht und dann die Türen versperret. An Sonn- und Feiertagen ist der vormittägige Gottesdienst um 8 Uhr nebst einer kleinen Anrede, und Nachmittag um 1 Uhr Chri stenlehre, Litanei und Segen. Nach vollendeter Sonntagsschule dürfen die Arrestan ten wieder im Hofe spazieren gehen. Wie sehr sie schon zur Arbeitsamkeit und Fleiß gewöhnt sind, beweist, daß sie selbst in ihren Feierstunden mit Rechentafeln und Lesebüchern im Hofe sitzen und so das Erlernte wiederholea Der Fremdenbesuch ist gegen dem erlaubt, daß derlei Personen jederzeit eine Einlaßkarte vom Herrn Regierungs-Rate Graf von Auersperg bringen, wo ihnen sodann alles Sehenswürdige gezeigt wird. Findet der Fremde einige Bemerkungen oder Verbesserungsvorschläge an der Anstalt zu machen, so wird er gebeten, solche in ein eigenes hierzu geeignetes Buch einzuschreiben, welche sodann der monatlich abzuhaltenden Commission zur Einsicht und Beurteilung vorgelegt werden. Dieses ist nun die Skizze von der hiesigen Strafhausanstalt. Sie werden hier aus sehen, daß man sichs zum besonderen Augenmerk gemacht hat, die Menschen zu Arbeitsamkeit und Fleiß zu gewöhnen und sie gebessert der Welt wieder zurück zu stellen.
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