OÖ. Heimatblätter 1989, 43. Jahrgang, Heft 4

besteht in langen Hosen von weißem Bauerntuch, in dergleichen übereinander geschlagenen Schamperln, in einem Hemde und Schuhea Im Sommer haben sie weißleinene Gattjen, welche ihnen wöchentlich samt dem Hemd mit frischer Wäsche gewechselt werden. Die Weiber haben weißleinene Röcke, weiße Schürzen und Kor sette vom weißen Bauerntuch, im Sommer aber weißleinene Korsette. Alle diese Stücke samt den Hemden bekommen sie alle Samstage frisch gewaschen. Gesamte Hauswäsche müssen einige eigens dazu bestimmte Arrestantinnen waschen, welches jede Woche drei Tage nacheinander geschieht. Ebenso wird auch alle neue Haus wäsche im Hause selbst verfertigt; die Verwalterin, welcher samt dem Verwalter die Wirtschaft des Hauses anvertrauet ist, schneidet neue Wäsche zu, und die weiblichen Züchtlinge nähen selbe. Die männlichen Sträflinge sind im ersten und die weiblichen im zweiten Stocke; sie können auf keinen Fall zusammen kommen, auch nicht einmal einander sehen, weil jedes Geschlecht einen abgesonderten Hof hat, selbst nicht in der Kirche, weil die männlichen Sträflinge unter dem weiblichen Chor soweit zurückknieen, daß es unmöglich ist, hinab zu sehen. Jedes Geschlecht hat eigene reinliche Schlafarreste, in welchen mitten im Zimmer eine Laterne mit einer Öllampe herab hängt, welche die ganze Nacht brennt, damit die außerhalb stehende Schildwache durch das an der Türe angebrachte Glasfenster jede Bewegung der Arrestanten wahrnehmen könne. Ihre Betten bestehen aus Stroh, über welches ein zwilchenes Strohtuch geschlagen ist, zwilchenen mit Stroh gefüllten Kopfpölstern, einer Decke von weißem Bauerntuch, mit einem weißen Leintuch überschlagen. Alle sechs Wochen bekommen sie frisch gewaschene Bettwäsche und Stroh; die Kranken bekommen frische Betten und andere Wäsche, dann Stroh, so oft sie solches nötig haben. Die Kost der Gesunden besteht in Suppe mit zwei Knödeln oder aufgeschnit tenem Brot, dann in einem Zugemüse oder Hülsenfrüchten. Die Portion von Suppe sowohl als Zugemüse besteht in einem großen Seitl; nebst dem bekommt jeder Arre stant täglich ein Pfund gut ausgebackenes Brot von Kornmehl; alle Sonntage bekom men sie eine gute Rindsuppe samt Vi Pfund Fleisch, zwei Knödeln und Zugemüse. Die Kranken bekommen die vorgeschriebene Krankenkost, welche des Tags dreimal in einer guten eingekochten Rindsuppe besteht. Der Kranke wird gleich in das eigene Krankenzimmer gebracht und von dem beim Hause angestellten Arzt und Wundarzt behandelt. Die Medikamenten werden ihnen von den in jedem Krankenzimmer auf gestellten Krankenwärtern gereicht, welche die Kranken auch pflegen müssen. Die Reconvalescenten bekommen auf Anordnung des Arztes eine bessere stärkende Kost. Die Arbeit der männlichen Sträflinge besteht in Wollkämmen und die der weib lichen in Baumwollspinnen, in Stricken von Strümpfen und orientalischen Kappen. Die Arbeiten werden auf Rechnung der Verleger betrieben und der Arbeitslohn dem Strafhausfond verrechnet. Der Sträfling hat von seinen verrichteten Arbeiten eine bestimmte Belohnung, welche ihm aber bis zu seinem Austritte aufbewahret und dann erst, in Beisein des Seelsorgers, bar auf die Hand bezahlet wird, welcher sodann auch dem Austretenden eine heilsame Lehre und tröstende Ermahnung mit auf den Weg geben muß. Es gibt aber noch eine andere Art Belohnung, welche dem Sträfling, der sich durch besondern Fleiß über seine gesetzte Arbeit auszeichnet, zu Gutem

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