auch und genau dem Gesetz entsprechend die weitere Eintragung, welche die unge naue Formulierung: „hat sich eintragen lassen" in den Ottensheimer Taufmatriken verursachte, die besser geheißen hätte: „hat sich als Vater erklärt". Die Eintragung lautet: „Daß der als Vater eingetragene Mann bei d. h. Taufe persönlich gegenwärtig vor zwei unbedenklichen Zeugen, die denselben von Person u. Namen zu kennen erklärten sich als Vater erklärte u. verlangt habe als solcher eingetragen zu werden bezeugen: Dr. Josef Schiedermayr Michael Schönmann Franz Zimermann als Vater. • Hausbesorger bürg. Bäcker""^ Die Eintragung ist in der Handschrift des Kooperators Jakob Hempel, die der Zeugen und Dr. Schiedermayrs in der jeweils eigenhändigen Unterschrift erfolgt."^ Damit ist nun eindeutig bewiesen, daß Dr. Josef Schiedermayr der Vater von Bertha Barghesi ist, denn der Jurist Dr. Schiedermayr hat genau dem Gesetz entspre chend die Eintragung vornehmen lassen und sich als „Vater erklärt". Es ist ein deutlicher Unterschied, ob eine vage Formulierung besagt: „hat sich als Vater eintragen lassen", welche eine Möglichkeit offen läßt, er wäre selber bei der Eintragung nicht dabeigewesen, und die andere: es hätte auch ein anderer Mann der Vater sein können oder wie o. c. „der als Vater eingetragene Mann bei d{er) li(eiligen) Taufe,per sönlich gegenwärtig'" war und vor zwei unbedenklichen (männlichen) Zeugen seine Vaterschaft „erklärte". Bei der Taufe der Bertha Barghesi am 23. August 1855 war also Dr. Josef Schiedermayr in der Taufkapelle der Pfarrkirche Maria Treu im achten Wiener Gemeindebezirk, Josefstadt, persönlich anwesend und bestätigte mit seiner Unterschrift und der Erklärung vor dem Kooperator und zwei Zeugen, daß er der Vater ist.^^^ Ein anderer Vater kam also für Berta Barghesi nicht in Betracht, und Anton Bruckner schei det damit endgültig ein für allemal aus der Diskussion um dieses unleidliche Thema aus. Bruckner hatte damit nichts zu tun. Interessant in diesem Zusammenhang ist noch die Bemerkung bei der Eintragung der „Mutter" Karolina Bargehsi: „kath. Rel." und die in Klammer beigesetzte Bemerkung „angebl."[-ich]d^' dies war Pflicht des Taufenden, wenn er nicht mit Sicherheit feststellen konnte, ob die Angaben der Wahrheit ent sprachen. Wie aus der Fremdenkartei - Barghesi war Schweizerin - des Wiener Stadtund Landesarchivs hervorgeht, war „Karolina Barketzi" - wie sie dort heißt - „evan gelisch" und nicht katholisch, was sicher zu den nachfolgenden Schwierigkeiten geführt hatte, da der Bruder von Dr. Josef Schiedermayr - wie bekannt - zu dieser Zeit Dom herr und Stadtpfarradministrator war, also eine hohe kirchliche Position innehatte und aus diesen Gründen nicht „dulden" konnte, daß in „seiner" Familie (er war nach dem Tode des Vaters als der älteste Sohn traditionsgemäß gewissermaßen das Fami lienoberhaupt!) eines der Mitglieder eine „Ausländer(in)" (so vermerkt in der Frem denkartei) und noch dazu eine (wahrscheinlich) „calvinistische" Protestantin"" heira tet, wo doch die Calvinisten die ärgsten Gegner der katholischen Kirche waren. Karolina Barghesi war übrigens - wie in den „Angaben" fälschlich erwähnt, nicht „in der Schweiz verschwunden", sondern noch 1880 als „Erzieherin"^^^ in Wien; sie wohnte im „III. Bezirk","^ (damals) „Hauptstraße Nr. 97, Tür 19". Dies erklärtauch
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