Der Fall Schiedermayr - und Anton Bruckner Von Fritz Feichtinger Zum 165. Geburtstag von Anton Bruckner Vorbemerkung Der weltberühmte Komponist, Symphoniker, Meister von St. Florian, Anton Bruckner^ (1824-1896), war bekanntlich nicht verheiratet. Seine durchaus ehrbaren Werbungen um die meist sehr viel jüngeren Mädchen wurden von deren Eltern aus verständlichen Gründen abgewiesen. Diese Schwärmereien^ des ewigen Hochzeiters - teilweise mit handfesten materiellen Wünschen nach einer „guten Partie" verbun den - werden seit den 1960er Jahren zeitweise von gewisser Seite aufgegriffen, um dem „Musikanten Gottes" ein illegitimes Kind zu unterschieben. Die bislang letzte Erwähnung in dieser Hinsicht stammt von Redakteur Rein hold Tauber in den „Oberösterreichischen Nachrichten" vom 2. Dezember 1988, in denen er auf eine Veröffentlichung Renate Bronnens im jüngsten „Brucknerjahrbuch" des ABIL^ Linz eingeht. Der journalistisch aufbereitete Artikel trägt die Überschrift: „Die Witwe Arnolt Bronnens recherchierte und stellt fest: Anton Bruckner hatte eine Tochter" Die Headline steht in dicken Buchstaben: „Verheimlichtes Krisen-Kind". Und in Fettdruck gibt Tauber einen Vorbericht: „Gemunkelt wird seit 100 Jahren, konkret vermutet seit einigen Jahrzehnten, jetzt schwarz auf weiß behauptet: Anton Bruckner hatte eine Tochter, gezeugt mit einer Schweizerin und Lebensgefährtin eines angesehenen Linzer Bürgers. Diese Fest stellung trifft Renate Bronnen, Witwe des Schriftstellers Arnolt Bronnen, in einem umfangreich dokumentierten Aufsatz im jüngsten Jahrbuch des Anton-BrucknerInstitutes in Linz." Tauber führt allerdings auch „Distanz und Skepsis" den „angebotenen Fak ten" gegenüber an, was er schon durch die Reizwörter: „gemunkelt, vermutet, behaup tet" und „angesehener Linzer Bürger" ausdrückt. Mehrere Inhaltsausschnitte des Bronnen-Textes im Tauber-Artikel machten neugierig auf das Jahrbuch und die darin enthaltenen Angaben zum Thema. Ein erstes Durchblättern zeigte, daß Anton Bruckner für den Bronnen-Aufsatz lediglich als „Aufhänger" für eine mehr oder weniger uninteressante, private Familiengeschichte diente und mit dieser so gut wie gar nichts - außer gewissen Vermutungen einiger Angehöriger - zu tun hatte. Die „Fakten" beziehen sich lediglich auf die Geburtsmatriken der Familienmitglieder (im
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