digung des Vergehens nach §§302 und 303 StG. (Aufreizungzu feindseligenHandlungengegen die katholische Kirche, Beleidigung der katholischen Kirche.f^ Rein juristisch war dieser Tat bestand jedoch nicht gegeben, und so wurden am 7. August 1936 das strafrechtliche Verfahren sowie die Beschlagnahme aufgehoben. Am 17. Juli 1936 hatte aber das Bundeskanzleramt ein Verbreitungsverbot des Buches unter Anwendung des „Tra ditionsgesetzes" (§ 1, BGBl. Nr. 214/35) erlassen; Enthält ein Druckwerk über Begebenheiten aus der Geschichte Oesterreichs Behauptun gen oder bildliche Darstellungen, die sich als Beschimpfung, Verspottung oder wegen ihrer Wahr heitswidrigkeit als Schmähung darstellen oder eine Verunglimpfung des Andenkens einer verstor benen Person, die wegen ihrer Verdienste um Oesterreich berühmt ist, so kann das Bundeskanzler amt die Verbreitung dieses Werkes verbieten. In mehreren eingehenden Beschwerden an das Bundeskanzleramt haben Autor und Ver leger den Nachweis erbracht, daß das Buch nicht im geringsten gegen das Traditionsgesetz verstoße... In Würdigung der erbrachten Beweise hat das Bundeskanzleramt mit Kundmachung vom 10. Februar 1937 in der „Wiener Zeitung" das Verbreitungsverbot des Buches „Blutgericht" bedin gungslos aufgehoben.^^ Itzinger selbst bemerkte ein Jahr später anläßlich einer Lesung in Linz: ...es werde da und dort gegen ihn der Vorwurf erhoben, die Art seiner Darstellung des Bauernkrieges sei tendenziös und lasse merkliche Parallelen auf die heutige Zeit zu. Dagegen erwidere er nur, er habe sich in den Geschichtsquellen gründlich umgesehen, gebe aber zu, daß jedem Historiker und somit auch ihm eine gewisse Einseitigkeit anhafte. Im übrigen aber sei er davon überzeugt, daß das Macht streben der Menschen heute das gleiche sei wie vor 300 Jahren.^^ Der Grund, daß Itzingers „Würfelspiel" - das schließlich genau der gleichen Tendenz folgt - nicht eingezogen wurde, mag in der lokalen Begrenzung seines Wirkungsbereiches liegen. Während der Roman - durch die Presse hochgejubelt - einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht hatte, war das „Würfelspiel" lediglich ein dünnes Heft von 23 Seiten für eine Aufführung des Deutschen Turnvereins zu Fran kenburg. Zur Darstellung der einzelnen Figuren in den verschiedenen Dramen Der „historische" Stefan Fadinger Verständlicherweise steht meist die Figur des Stefan Fadinger im Mittelpunkt der Dramen, denen der oberösterreichische Bauernkrieg von 1626 als Vorlage diente. Aus den historischen Quellen sind uns nur wenige Informationen über Fadinger überliefert; so war er der Besitzer des Fadingerhofes bei St. Agatha, soll nebenberuf licher Hutmacher gewesen sein und dem Soldatenstand angehört haben. Genauer Ebenda. Ebenda. Welser Anzeiger vom 22. I. 1938, o. S., „Erfolg eines Welser Schriftstellers".
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