de des Frauenklosters unter Propst Wal ther nur mangelhaft ausgebessert wor den. Propst Ulrich III. (1297-1301) sah es nach seinem Amtsantritt als eine wichti ge Aufgabe an, mit allem Ernste darauf Bedacht zu nehmen, das Frauenkloster vor dem Verfall, dem es entgegenging, zu retten. Die laufenden Einkünfte reichten kaum aus, um die ordentlichen Bedürf nisse und Auslagen zu decken. Da trat der Pfarrer von Zwenzendorf, Marquard, einst Kaplan des Bischofs zu Passau, auf den Plan und stellte aus eigenem nicht nur die Gebäude einigermaßen wieder her, sondern traf nach langer und ernst licher Beratung mit dem Propst und dem Konvent endlich zu Passau am 24. De zember 1298 folgendes Übereinkom- ,61. men J. Die Besitzungen und Einkünfte der Chor frauen werden von denen der Herren ausge schieden und durch einen der Chorherren, den der Propst ernennt, verwaltet. 2. Der Verwalter bezieht seine Pfründe wie früher, hat alljährlich nach Epiphani Rechnung zu legen und darf ohne wichtige Gründe nicht entfernt werden. 3. Von nun an verzichten der Propst Ulrich und der Dekan Richer auf die Verwaltung des Frauenklosters und weisen demselben aus den bisher gemeinschaftlichen Gütern zum Unter halte an zwei Höfe zu Moosburg (Thalbach und Ambach) sammt Zehent und Lehen, den Hof in Tobel, den neuen Baumgarten, die Hofstatt mit dem Garten beim Klostermeierhofe, Weingär ten zu Krems und am Weinzierlberg: dann fügte Marquard, der im Frauenkloster eine beständi ge Anzahl von 24 Personen wünschet, aus sei nen Besitzungen noch mehrere hinzu, die er vom Stifte zu Lehen hatte, nämlich den Zehent zu Münchberg, zu Münsteuer, den er um 70 Pfund an sich gekauft, zu Breitenaich und in Revel. 4. Das Frauenkloster soll sobald als mög lich gänzlich geschlossen werden und die Vor nahme der Visitation so wie die Zurechtweisung der Klosterfrauen nur dem Propste und Dechante zustehen. 5. Der schwersten Strafe soll der Propst verfallen, welcher diese Anordnung übertritt, und im Falle hartnäckigen Verharrens soll das Stift St. Nikola bei Passau den Verwalter aus den Chorherren von Reichersberg bestellen. Dieses Übereinkommen wurde am 5. Dezember 1300 vom Bischof Wernhard zu Passau bestätigt. Bischof Wernhard von Passau bestä tigte auf Ansuchen des Propstes Richer II. am 22. Februar 1313 auch das mit Pfarrer Marquard bezüglich des Frauenklosters getroffene Übereinkommen^^. Am 3. April 1326 erteilten mehrere Kardinäle zu Aignon allen jenen Gläubi gen, die an gewissen benannten Tagen nach abgelegter reumütiger Beichte die hiesige Klosterfrauenkirche andächtig besuchen und zur Unterhaltung dersel ben oder des Klosters was immer für ein Almosen geben, einen Ablaß von 40 Ta gen mit Genehmigung des Diözesanbischofs^^. Eine Chorfrau Elsbet Stursbechin wird am 1. Jänner 1327 urkundlich er wähnt, ihr Bruder verkaufte ihr um 40 Pfund den Hof zu Roßbach^^. Zwischen beiden Konventen kam es bald wieder zu Mißhelligkeiten. Die Klosterfrauen beschwerten sich beim Bi schof Albrecht zu Passau, daß man ihnen mehrere Güter, die ihnen zugewiesen Appel S. 123-124. - UB Oö., 4. Bd., S. 292-295, Nr. 314. Appel, S. 126. " Appel, S. 128. Meindl, Catalogus, S. 192. 151
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