OÖ. Heimatblätter 1987, 41. Jahrgang, Heft 4

Das in der nachstehenden Tabelle ausgewiesene Verbreitungsgebiet erstreckt sich über II politische Bezirke^ mit insgesamt 288 Gemeinden, von denen 185 Vierkanthöfe aufweisen. In Summe wurden in diesen 185 Gemeinden Ober österreichs 9.624 Vierkanter erfaßt. 9.244 (=96%) davon waren Bauernhöfe, 380 (=4%) dienten nicht mehr der Landwirtschaft. Davon standen - in meist sehr schlechtem Bauzustand (oft nur noch Ruinen) - 138 leer, und 242 hatten eine andere, nichtagrarische Verwendung gefunden, sei es als Wohnhäuser, Zweitwohnsitze, Lager, aber auch als Hotels, Schulen etc. Tab. 1: Landwirtschaftliche Betriebe und Vierkanter (jeweils ab 2 Hektar) Eferding Freistadt Gmunden Grieskirchen Kirchdorf/Krems Linz-Land Perg Steyr-Land Urfahr-Umgebung Vöcklabruck Wels-Land Landwirtschaftliche Betriebe 1.520 4.425 2.009 1.827 2.207 1.617 2.986 1.752 2.576 432 2.091 23.442 Vierkanthöfe Anteil der Vierkanthöfe an den landwirtschaftlichen Betrieben in Prozent gesamt 9.226 39,4 Quellen: Bodennutzungs- und Arbeitskräfteerhebung 1979 und eigene Erhebung. Nach der Häufigkeit des Vorkommens sind die Bezirke Lirrz-Land, SteyrLand, Wels-Land und Kirchdorf a. d. Krems dem Kerngebiet zuzurechnen, wo weit über die Hälfte aller Landwirte einen Vierkanter bewirtschaften. Annähernd die 50Frozent-Marke erreicht die Vierkantform im Bezirk Gmunden. Als Mischgebiet mit gemeindeweise sehr unterschiedlichen Werten, im Mittel aber mit einem Anteil von etwa einem Drittel sind die Bezirke Eferding, Urfahr-Umgebung, Perg und Freistadt zu bezeichnen. Im Ausstrahlungsgebiet von Vöcklabruck und Grieskirchen nimmt der Vierkanter nur noch weniger als ein Zehntel der Gehöfte ein. Obwohl heute die Flächenausstattung eines landwirtschaftlichen Betriebes nicht mehr unbedingt über seine tatsächliche wirtschaftliche Stärke entscheidet, ist doch bemerkenswert, daß die Vierkanter zu einem überdurchschnittlich hohen ^ Insgesamt wären es 14 Bezirke; die Vierkanttiöfe in den Statutargemeinden Linz, Wels und Steyr konn ten jedoch nicht erhoben werden.

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