OÖ. Heimatblätter 1987, 41. Jahrgang, Heft 4

Rücksicht auf das günstige Ergebnis der Trassenrevision die Trassenführung der projektierten Lokalbahn unter folgenden „Bemerkungen" genehmigt werde: Der Ausarbeitung des Detailprojeäeswird das der Trassenrevision unterzogene generelle Project, von welchem ein Exemplar im Anschluße zurückfolgt, zu Grunde zu legen und die Sei tens der Interessenten gewünschte, auch von der Commission zur Ausführung beantragte, in dem Projecte blau eingezeichnete Variante bei km 0 bis 0,1 auszuführen sein, zumal die hiedurch erzielte Verlegung der Zugförderungs anlage aus km 0,6 in die Ausgangsstation Ischl zweckentsprechender erscheint und laut einer anher gelangten Mittheilung der k. k. Generaldirection der österreichischen Staatsbahnen, auch von der letzteren dagegen kein Anstand er hoben wird. - Ich werde sohin keinen Anstand nehmen, wegen Feststellung der Bedingungen der eventuellen Concessionsertheilung für die projectirte Bahn mit Ew. Wohlgeboren die Ver handlungen einzuleithen, sobald Ew. Wohlgebo ren in der Lage sein werden, bezüglich der Si cherstellung der Kapitalbeschaffung für dieses Unternehmen bestimmte Anträge zu stellen resp. ausreichende Nachweisungen zu liefern. - Ich stelle es sonach Ew. Wohlgeboren anheim, gegebenenfalls zum Zwecke der vorgedachten Amtshandlung sich im Handelsministerium persönlich einzufinden, oder bevollmächtigte Vertreter dahin zu entsenden. Wegen des Zeit punktes der pflegenden Verhandlung wird sohin mit dem ho. Departement VII im kurzen Wege das Einvernehmen zu pflegen sein. Nachdem dem Bahnprojekt somit in technisch-rechtlicher Beziehung keine flindernisse mehr entgegenstanden, mußte der Projektant versuchen, die Fi nanzierung sicherzustellen. Über Einzel heiten von Finanzierungsversuchen war außer der Kontaktaufnahme des Ing. Miller mit der Gemeinde Ischl nichts zu eruieren; an diese wandte er sich brieflich und schlug u. a. vor^^: Die Gemeinde Ischl beteiligt sich erstens durch eine zu leistende Garantie von fünf Perzent für 50.000 fl. Nominalactien der zu er bauenden Hütteneckalpe-Bahn. Zweitens zahlt die Gemeinde pro Jahr je 500 fl zur Erwerbung genannter 50.000 fl. Actien, welche nach einem Verlaufe von 50 Jahren in das Eigentum der Ge meinde Ischl übergehen, worauf dann die Zin sengarantie aufhört. Die Gemeinde kommt dem nach durch Gesamteinzahlung der 50 mal 500 fl, das ist gleich 25.000 fl in den Besitz der Actien im Nominalwerth von 50.000 fl. Dies ist nur deshalb möglich, weil die jeweilig einzuzah lenden 500 fl mit Zins auf Zinsen gerechnet werden... Als Basis für die künftige Bausum me gilt die vom Hohen k. k. Handelsministerium zu genehmigende Pauschalsumme, von welcher dem entsprechenden Usus zwei Fünftel Stammactien, drei Fünftel Prioritätsactien ausgegeben werden. Die Verpflichtung der geehrten Ge meinde kann natürlich erst nach erfolgter politi scher Begehung und vom Tage der definitiven Concessionierung, welche von Seiten des Hohen k. k. Handelsministerium nicht früher erfolgt, bevor das Baucapital nachgewiesen ist, von der Unternehmung der Ischl-Hütteneckalpe-Bahn in Anspruch genommen werden. Die Gemeinde beriet über diese Vor schläge am 8. und 15. Oktober 1890, wo bei zunächst ein Komitee zur Aufnahme von Verhandlungen mit Ing. Miller ge wählt wurde^*^. Wie sich aus den Bera tungsprotokollen ergibt, bestand im gemeinderätlichen Ausschuß kein prinzi pieller Einwand gegen das Bahnprojekt, ' Zitiert nach dem Gemeinderatsbeschluß vom 8. Oktober 1890 im Archiv der Stadtgemeinde Bad Ischl. ' Dem Komitee gehörten neben dem Bürgermei ster Franz Koch die Gemeinderäte Kanonikus Weinmayr und Fetter an.

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