Waldbesitz geführt werden) wurde an sich kein Einwand gegen das Bahnpro jekt erhoben, aber geltend gemacht: Es ist selbstverständlich, daß durch die Führung jener Bahn und beziehungsweise nach Beendigung des Baues die Bringung der Forst produkte in einzelnen Waldtheilen, so insbeson dere im aerarischen Kußergwalde, insofern er schwert wird, als das Holz, welches oberhalb der Bahntrace steht, nur mit großen Kosten zu Thale geliefert werden kann. Es wird daher das Begeh rengestellt, daß auf jener Strecke geeignete Vor richtungen, die die Bringung der Hölzer möglich machen, schon bei Anlage der Bahn auf Kosten der Unternehmung im Einvernehmen mit der Forstbehörde angelegt werden. Ferner verfolgt die Bahntrace in der St. G. Perneck, und zwar in den aerarischen Waldtheilen Mitterberg, Gei genthal und Eisenerz, dann Zwischenbergen, gegen Hütteneck zu, zum großen Theile einen be stehenden Holzfuhrweg, welcher im Winter zur Ablieferung der Forstproducte dient. Nachdem dieser Fuhrweg unbedingt erhalten werden muß, so müßte von Seiten der Unternehmung längs der Bahntrace ein geeigneter Abfuhrweg nach Angabe der Forstbehörde auf eigene Kosten er baut werden. Es wird übrigens bemerkt, daß das k. k. Forstaerar gegen jede aus dem Titel der Holzlieferung oder aus einem anderen Grunde zugemutete Ersatzleistung von vornhinein Ver wahrung eingelegt und wird auch das ausdrück liche Begehren gestellt, daß das k. k. Forstaerar von jeder dießfälligen Schadenersatzleistung freigesprochen und die Bahn zur Vornahme der zur eigenen Sicherung erforderlichen Ufer schutz- und sonstigen Sicherungsbauten auf ei gene Kosten ohne forstärarische Concurrenz verhalten werde. Interessant ist die Stellungnahme der k. u. k. Hofjagdleitung. Obwohl die Aus übung der Jagd im staatlichen Waldbe sitz dem Kaiser persönlich zustand und darauf verwiesen wurde, „dal3 durch die Führung der Bahn die Jagd in ihnen ge schädigt wird, weil ja das Wild erfah rungsgemäß in Folge der herrschenden Unruhe derartige Waldtheile verläßt", wurde doch gegen die Ausführung der Bahn an sich gar kein Einwand erhoben, sondern lediglich ein Vorbehalt bezüg lich allfälliger Ersatzansprüche gemacht. Auch der Vertreter der Salinenverwal tung erhob gegen die Ausführung des Bahnprojektes keinen Einwand, meinte aber, daß durch den Bahnbau und den Bahnbetrieb der Bergbau nicht beein trächtigt werden dürfe. Schließlich stimmten auch die Vertreter der A. fi. Pri vat- und Familienfonde, der Gemeinde Ischl und der Ischler Kuranstalten dem projektierten Bahnbau zu. Abschließend heißt es im „Commissions-Gutachten" über das Bahnprojekt: 1. Was die Äußerung des Vertreters der k. k. Forst- und Domänen-Direktion Gmunden anbelangt, so kann nicht verkannt werden, daß durch die Ausführung der projektierten Trace eine Erschwerung in der Bringung der Forstpro dukte aus den ärarischen Waldungen stattfin det. Es wird jedoch Gegenstand der politischen Begehung sein, zu erwägen, aufweiche Art und Weise dieser Erschwerung nach Tunlichkeit be gegnet werden kann. Was die vom Vertreter des k. k. Forstaerars bezüglich der Ersatzleistung für Uferschutz und sonstige Sicherungsbauten gemachten Bemerkungen anbelangt, so werden die dießfalls bestehenden gesetzlichen Bestim mungen zur Anwendung zu gelangen haben. Be züglich der vom Vertreter der k. u. k. Hof-Jagd leitung gemachten Bemerkung, daß durch die projektirte Bahn der Werth der Allerhöchsten Jagdbarkeit sich bedeutend verringern werde, kommt zu erinnern, daß nach den gemachten Er fahrungen diese Befürchtung nicht begründet erscheint(!) und daß es Sache der Bauunterneh mung sein wird, sich dießfalls mit der k. u. k. Hof-Jagdleitung abzufinden.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2