Hütteneckalpe ein beliebtes Ausflugsziel gewesen zu sein; man hat sie damals ver mutlich fast ausschließlich von Bad Ischl aus erstiegen^. Umsomehr war sie in der Gunst der Touristen gestiegen, seit die kaiserliche Familie den Sommer regel mäßig in Bad Ischl verbrachte^. So war denn die Hütteneckalpe auch ein Lieb lingsziel der Kaiserin Elisabeth, die die ses Gebiet mehrfach besucht hat^. Dieser hervorragende Aussichts punkt des Salzkammergutes war nun Gegenstand eines Bahnprojektes, wel ches freilich seither bereits in Vergessen heit geraten ist, welches aber doch wert scheint, näher besprochen zu werden; mag daran auch nur der Lokal- und der Eisenbahnhistoriker ein fachliches Inter esse haben. Die Motive für die Errichtung einer derartigen Bergbahn lassen sich aus den erhalten gebliebenen Akten und Unter lagen^ nicht mehr erschließen. Doch können aus dem Zeitpunkte, zu dem das Projekt ausgeführt werden sollte, dem Jahre 1890, einige Rückschlüsse gezogen werden. Damals wurde gerade mit der Projektierung und dem Bau der Salz kammergut-Lokalbahn von Salzburg nach Bad Ischl und der Bergbahn auf den Schafberg begonnen. Es ist daher nur zu verständlich, wenn dadurch - konjunk turell bedingt - auch ein Interesse an der Erbauung anderer Bergbahnen im Salz kammergut entstanden ist. Erwähnens wert ist auch, daß sich der Initiator dieses Bahnprojektes gleichfalls mit einem Plan für eine Schafberg-Eisenbahn befaßte, hier aber offensichtlich nicht zum Zuge gelangte. Letztlich ist zu berücksichtigen, daß damals die Erweiterung und der Ausbau des Eisenbahnnetzes in Öster reich in voller Blüte standen, was nicht nur durch die Errichtung, sondern auch die Projektierung später freilich nicht ausgeführter Bahnlinien bewiesen wird. Für das Verständnis des Schicksales, welches dem Projekt einer Zahnradbahn auf die Hütteneckalpe zuteil wurde, ist es nicht ohne Bedeutung, zunächst die rechtlichen Grundlagen, unter denen da mals eine Eisenbahn gebaut werden konnte, kurz zu umreißen. Im Jahre 1890 galt in Österreich noch das Eisenbahnkonzessionsgesetz vom 14. September 1854®. Für die Errichtung einer Eisenbahn forderte dieses Gesetz besondere Bewilligungen, nämlich eine solche zur Vornahme der Vorarbeiten (§ 1 Abs. 2 lit. a. des Gesetzes) bzw. die Konzession zur Anlage der Bahn selbst (§ 1 Abs. 2 lit. b. des Gesetzes). Durch die Bewilligung der Vorarbeiten erlangte der Konzessionswerber nach § 4 dieses Ge- " Markantes Beispiel für touristische Besuche der Hütteneckalpe ist das 1837 entstandene Bild von Ferdinand Georg VJaldmülkr „Blick von der Hütteneckalpe auf den Dachstein" (vgl. dazu Bad Ischl, Ein Heimatbuch. 1966. S. 222; wieder gegeben z. B. in: Lehr: Der Kampf um den Dach stein. 1972. Tafel 1). ^ Vgl. etwa Zellwecker: Bad Ischl. 1951. S. 77. ^ In HMZl. 36.469/889 vermerkte Sektionschef Wittek mit Bleistift, als er die Erledigung vor ih rer Vorlage an den Minister approbierte: „Die Hütteneck-Alpe ist ein Lieblings-Spaziergang Ihrer Maj. der Kaiserin; es wird also bei der allfäl ligen Realisierung des Projektes auf die Tracenführung ein besonderes Augenmerk zu richten sein. Eventuell wäre mit dem Obersthofmeister amte das Einvernehmen zu pflegen. Die Bewilli gung zur Tracierung zu verweigern, hat wohl auch Bedenken gegen sich (!)." ' Bei der Abfassung der Arbeit wurde von den Aktenbeständen des österreichischen Ver kehrsarchivs, des Oberösterreichischen Landes archivs und des Archivs der Stadtgemeinde Bad Ischl Gebrauch gemacht, die im Quellenver zeichnis angeführt sind. ' Reichsgesetzblatt 1854, Nr. 238.
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