OÖ. Heimatblätter 1987, 41. Jahrgang, Heft 4

und übergeben, Schäden jedoch ersetzen. Wer ein Bräuhaus kaufen oder in Bestand nehmen will, muß dies vorher beim Zechmeister des Handwerks anmelden. Genau geregelt ist das Aufdingen der Lehrjungen, das Wandern der Jungen und Gesellen, genau auch die Bedingungen für das Meisterstück. Die Anzahl der Bräuer soll in Oberneukirchen zwei, in Leonfelden drei, in Gramastetten einen, nicht übersteigen. Eigene Kapitel bilden auch der Lohn des Meisters, das Verfälschen des Bieres, das Beschauen und Proben des Bieres. Im gleichen Jahre 1672 hält Konrad Balthasar Graf v. Starhemberg in einem Begleitschreiben zu den Bitten der Oberneukirchner Bräuer bei der Landschaft an, daß nicht nur die Handwerksordnung,die ihm für die unter seiner Jurisdiktion stehenden Bürger erteilt wurde, „confirmiert", sondern auch alle Bierbräuer im Mühl viertel der Zunft in Oberneukirchen einverleibt werden sollen. Dieser Antrag wurde jedoch abgewiesen. In der Marktrechnung von 1672 werden die Einnahmen des „Gmainen Markt Preuhauses" Oberneukirchen mit 335 fl. angegeben. Die Preurechnungen des „Gmainen Markts" Oberneukirchen aus den Jahren 1735-1834 geben uns wirt schaftsgeschichtlich bemerkenswerte Einblicke über den Ankauf von Weizen, Gerste, Malz, Hopfen, Holz und Pech, die von Bauern der näheren und weiteren Um gebung angekauft wurden, sowie Handwerksrechnungen. Das Bräuhaus kaufte Hopfen von Bauern aus Schauerschlag, Reindlsedt, Rottenegg, Leonfelden, St. Veit, Hellmonsödt, Waldschlag, Urfahr bei Linz, aber auch von der böhmischen Seite, von Böhmisch-Reichenau und „Grumau" (erst seit 1770). Es werden auch ausgewiesen die Steuern, die Ausstoßmengen usw. Nach den sogenannten „Contractzetteln" von 1728 erzeugte das Bräuhaus in Oberneukirchen 1.040 Eimer Bier, im Jahre 1795 waren es bereits 1.928 Eimer. 1794 verlangte die Marktkommune, daß die „unzünftigen Subjekte" zu Altenhof, Marsbach und Mühldorf „zur Einverleibung als Meister" verhalten werden. Das Marktbräuhaus in Oberneukirchen scheint 1834 aufgelöst worden zu sein. Noch älter ist die Brauereiüberlieferung von Leonfelden. Im Urbar des Marktes von 1435 wird der „Dienst Schmidt von dem prewhaus" festgehalten. In dem Markt recht aus dem gleichen Jahr heißt es: „Item was man hie premt, das sol aus den prewhewsern verungelt werden." „Item von atm, Pehamyschen pier schenkch mans wie man well ist der ungelt von einem emer 2 d." „Item von dem freinsteter pier ist man hye chein ungelt schuldig zu geben." Aus dem ist erwiesen, daß zu dieser Zeit schon Bier in Leonfelden gebraut wurde. Im Jahre 1546 erhalten die Leonfeldner Bürger im Kampfe gegen Freistadt eine Deklaration, welche gestattet, daß von Böhmen herein Fische, Weizen, Korn, Hafer, Bier und andere Lebensmittel über Leonfelden nach Oberösterreich eingeführt werden können. Die Untertanen im Amte Leonfelden müssen der Herrschaft Waxenberg Gerste und Hopfen nach Leonfelden und das fertige Bier nach Waxenberg führen. Die Briefprotokolle des Marktgerichtes Leonfelden enthalten in dem Zeit raum von 1627 bis 1658 eine Reihe von interessanten braugeschichtlichen Hinwei-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2