OÖ. Heimatblätter 1987, 41. Jahrgang, Heft 4

Materialien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Mühlviertels Ehemahge Brauereien im Bezirk Urfahr-Umgebung Von Hans Sperl Die Fülle der Gasthäuser in den 27 Gemeinden des Bezirkes Urfahr-Umge bung führt uns auf eine ebenso große Anzahl von ehemaligen Brauereien zurück, deren Existenz heute vielfach in Vergessenheit geraten ist. Dabei finden wir in den Archiven der Schlösser und Märkte und in den Chroniken der Gemeinden eine Anzahl verstreuter Unterlagen, die uns interessante Einblicke in die wirtschafts geschichtliche Entwicklung des Brauwesens in jener Zeit geben. Es ist in diesem Rahmen nicht möglich, alle Brauereien des Bezirkes UrfahrUmgebung in gleichem Umfang zu behandeln. Vielleicht gibt jedoch die nach stehende Übersicht, die vorliegende Arbeit wurde bereits 1965 abgeschlossen, für manchen die Anregung, längst vergessene Einzelheiten über die Brauereien seines Heimatortes nicht der gänzlichen Vergessenheit anheimfallen zu lassen. Laut Verzeichnis des Bräuvereines von 1795/97 zählte das Gebiet der heuti gen Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung mit den Gerichtsbezirken Leonfelden, Ottensheim und Urfahr damals 30 Brauereien in 25 Ortschaften, davon standen 6 Brauhäuser im Betrieb von Marktkommunen (Oberneukirchen, Leonfelden, Gramastetten, Reichenau, Schenkenfelden und Zwettl an der Rodl), zwölf im Betrieb von weltlichen Herrschaften (Landshaag, Bergheim, Mühldorf, Eschlberg, St. Veit [Herrschaft Waldenfels], Piberstein [Herrschaft Helfenberg], Wildberg, Landgut Auhof bei Urfahr, Landgut Haagen, Steyregg, Pulgarn, Ried egg) und zwölf waren so genannte freieigentümliche Brauereien (Ottensheim, Buchenau, Gramastetten, Hellmonsödt, Stiftung, Gallneukirchen und Hinterweißenbach, wobei in Gramastetten und Hellmonsödt je zwei Brauereien und in Gallneukirchen vier Brauereien bestan den). Eine der ältesten Nachrichten über das Bierbrauen im Bezirk Urfahr haben wir aus Oberneukirchen. 1672 wandten sich die Mälzer und Bierbrauer der Schaunbergischen Untertanen im Mühlviertel und in Eferding an die Landschaft mit der Bitte um Verleihung einer Handwerksordnung. Die einzelnen Artikel dieser Bitt schrift sind aus verschiedenen Gründen sehr bemerkenswert und nirgendwo in dieser Art niedergelegt. Demnach sollen neue Brauhäuser nicht mehr aufgemacht werden. Müllern, Hauern und Bauern ist das Brauen gänzlich verboten, ebenso auch den Söhnen von Brauern, welche das Handwerk nicht gelernt haben und nicht gewandert sind. Meister und Knechte sollen das Bräuzeug vor Zeugen übernehmen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2