Assessors eintreten. Ein für die deutschen Katholiken bedeutendes Ereignis erhitzte 1844 die Gemüter nationaler Kreise wie Bonner Professoren und evangelischer Theologen. Die große Kundgebung katholischen Lebens bei der Wallfahrt zum Heili gen Rock (dem Gewand Christi) hatte in der Zeit vom 18. August bis zum 6. Oktober 1844 über eine Million Pilger nach Trier gebracht. Die Wallfahrt war nicht zuletzt eine Protestkundgebung gegen Preußens Kirchenpolitik und die Verhaftung des Köl ner Erzbischofs Droste Vischering. Bürger und katholische Studenten erwiesen daher dem Trierer Bischof Wilhelm Arnoldi anläßlich seines Bonner Aufenthaltes eine demonstrative Sympathiekundgebung^^. Der bereits suspendierte schlesische Kaplan Johannes Ronge hingegen nahm diese Wallfahrt zum Anlaß heftigster Kritik, die sich u.a. in einem offenen Brief an den Diözesanbischof von Trier Wilhelm Arnoldi äußerte. Weitere Schriften Ronges forderten dann zur Trennung von Rom auf und führten schließlich zur Bildung sogenannter „deutschkatholischer" beziehungsweise „christkatholischer" Gemeinden. Schon 1845 wurde ein „Erstes allgemeines deutsch katholisches Konzil" nach Leipzig einberufen, weitere folgten 1847 und 1850 in Ber lin und Köthen. Die Deutschkatholiken zählten im Sommer 1845 bereits 170 meist kleine Gemeinden, die allerdings keinen dauernden Bestand haben sollten, wie die weitere Entwicklung der deutschkatholischen Bewegung und das Schicksal Ronges zeigten^^. Zunächst verhielten sich die Regierungen gegenüber den Deutschkatholi ken neutral, doch als sich deren führende Vertreter 1848 für die Revolution engagier ten, traten sie gegen die deutschkatholische Bewegung auf. Das sollte auch für den Kreis- und Stadtgerichts-Assessor Dr. Schmid nicht ohne Folgen bleiben. Sein En thusiasmus für die deutschkatholische Bewegung war allgemein bekannt, ebenso das Scheitern seiner ersten Ehe. Eine neuerliche, glückliche und dauerhafte eheliche Verbindung mit Wilhelmine Reischl, die er aus deutschkatholischer Überzeugung im Jänner 1850 geschlossen hatte, führte im selben Jahr zu seiner Versetzung in den Ruhestand („Quieszierung") und zugleich zur Entlassung aus dem dramaturgischen Beirat des Hoftheaters. Der mit Schmid befreundete Privatgelehrte Dr.phil. Hyacinth Holland berichtet dazu: „Der Fall wirbelte viel Staub auf und wurde zu einer Parteisache aus geklügelt, wobei man nur vergaß, daß die Staatsgewalt nicht anders verfahren konnte, da Ronges Gemeinde keine anerkannte kirchliche Genossenschaft war und eine (nur als Concubinat betrachtete) Civilehe jeglichen Rechtsschutzes entbehrte. Nach dem Stande der damaligen Gesetzgebung war keine andere Lösung möglich, insbesondere bei einem Richter, welcher täglich in die Lage kommen konnte, in einer ähnlichen Situation strafrechtlich einschreiten zu müssen. Was den Dichter am Siehe dazu: Peter Berglar (Gbg.): Das Kreuz mit der Tradition. Vom schwierigen Selbstverständnis katholischer Studenten in unserer Zeit. In: Academia 2/85. April. 78. Jahrgang. München. Zeitschrift des Cartellverbandes der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV). Siehe dazu: Die Deutschkatholiken. In: Lehrbuch der Kirchengeschichte (als Manuskript gedruckt) von J. Marx, Professor der Kirchengeschichte am Priesterseminar. Trier. Druck der Paulinus-Druckerei. 1898. S. 571, und Herder-Lexikon, 4. Band (wie Anm. 8). S. 254: Ronge Johann 189
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