OÖ. Heimatblätter 1987, 41. Jahrgang, Heft 2

Wicklung bedeutet. Aus den Quellen ergibt sich, daß von ca. 1530 bis gegen 1700 in unserem Bereich nur eine Zunahme von 27 Pfarren erfolgte, während gleichzeitig 11 Vikariate in Wegfall kamen - d. h., daß die Anzahl der nachweisbaren Seelsorge stellen nur um 16 stieg. Innerhalb der einzelnen Seelsorgestellen ist zwar eine gewisse Bewegung (Rangerhöhungen oder -Verminderungen) erkennbar, das gesamte Orga nisationsnetz wurde hingegen nur geringfügig dichter. Auch zwischen 1700 und 1740 wurden nur fünf neue Seelsorgestationen errichtet. Erst mit Maria Theresia setzte eine neue Entwicklung ein. Unter ihr wurden im Lande 26 Seelsorgestellen gegründet. Insgesamt entstanden also zwischen 1530 und 1780, d.h. in einem Zeit raum von eineinhalb Jahrhunderten, weniger als 50 neue Pfarren bzw. Vikariate. Gleichzeitig erfuhr jedoch, wie wir später sehen werden, das Klosterwesen einen intensiven Ausbau. 2. Fortsetzung der Gegenreformation Die Religionspolitik Ferdinands III. (1637-1657) stand noch im Zeichen der Gegenreformation. Die unter Ferdinand II. sehr starke Exulantenbewegung setzte sich unter seinem Nachfolger fort. Vollends nach dem Westfälischen Frieden (1648), von dessen Toleranz bestimmungen ja die Erblande ausgenommen waren, griff der neue Kaiser die Reli gionsangelegenheit wieder auf. Durch ein Patent vom 2. Juni 1650 befahl er den Grundherrschaften, „alle nichtkatholischen Unterthanen abzustiften oder zu entlas sen und keine solchen mehr aufzunehmen" (Pritz II, 447). Innerhalb von 14 Tagen sollten die Herrschaften dem Landeshauptmann ein Verzeichnis der protestanti schen Untertanen überreichen. Ferdinand III. errichtete zur Überwindung des Prote stantismus auch wieder eine „Reformationskommission", die in den Jesuiten und Kapuzinern ihre wichtigsten Stützen hatte. Mit einem am 14. August 1652 in Prag erlassenen Patent wurde verfügt, daß alle Personen, die innerhalb von sechs Wochen nicht zum Katholizismus zurück kehrten, auswandern müßten. Die „Reformationskommission" forderte abermals die Erstellung und Einsendung von Verzeichnissen der Nichtkatholiken. Diese wurden hierauf an bestimmte Orte geladen, die Hausruckviertier z.B. nach Eferding, Wels oder Vöcklabruck. Von den hier vorgeladenen 1.110 Protestanten waren 860 zur Rückkehr zum Katholizismus bereit, während 250 lieber die Auswanderung auf sich nahmen. Am 13. Februar 1653 verfügte die Linzer „Reformationskommission" erneut scharfe Maßnahmen. Ein besonderes Augenmerk sollte „auf das hochschädliche Postill-Lesen und heimliche Zusammenkünfte" gelegt werden (Strnadt, 109 f.). Ver dächtige Häuser sollten überfallsartig visitiert werden, um Zuwiderhandelnde womöglich auf frischer Tat zu ertappen. Die Obrigkeiten wurden zu einem beispiel haften Leben aufgefordert, auch sollten sie jede Gelegenheit wahrnehmen, um ihre Untertanen zu Gottesfurcht und Kirchgang anzueifern. Es fällt auf, daß von den Maßnahmen vor allem bäuerliche Kreise betroffen waren, insbesondere das Mühlviertel.

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