Stifter; „So ist die Schule von Maria Schmölln, wie es scheint, duch milde Gaben erbaut worden, und die Einzuschulenden hatten daher keinen Bauschilling zu tragen"." Aus dem Schulsprengel Mattighofen wurden die Ortschaften Großeneich, Ober- und Unterminatal, Ober- und Unterfeld, Aicheck, Leitenseck, Perneck, Urzeneich und Schnellberg der neuen Schule zugewiesen. Schließlich wünschte die Schul gemeinde Schmölln, daß die Pfarre Mattighofen die Entschädigung für die Excurrenz des Katecheten nach Schmölln übernehme. Aus dieser Zeit (1861) sind wieder Angaben über die Einnahmen eines Dorf schullehrers bekannt, die zeigen, wie vielfältig seine Tätigkeit war. Die Schulchronik berichtet darüber: Der Gehali, den Herr Bökeim unmittelbar von der Schulgemeinde Schmölln erhielt, betrug in Geld 250 Gulden. Außerdem in natura 6 Schäffel Roggen; diese Sammlung wurde alljährlich am Allerseelentag eingebracht. Als Mesner und Organist bezogHerr Böhm einen jähr lichen fixen Gehalt von 200 Gulden. Die jährlichen Einnahmen aus dem Leichenbegängnissen, Hochzeiten, Kindstaufen, Versehgängen und Wallfahrtszügen dürfen durchschnittlich auf 400 Gulden gerechnet werden, sodaß das Gesamteinkommen auf rund 1.000 Gulden geschätzt werden dürfte, Wohnung und Garten nicht eingerechnet. Mitte der fünfziger Jahre wurde in Mattighofen der weibliche Handarbeits unterricht eingeführt, 1863 der Musikunterricht und 1864, als Stiftung der Propstei, der Zeichenunterricht. Es ist nicht ausgeschlossen, daß diese Neuerungen auf Anre gung des damaligen Landesschulinspektors Adalbert Stifter zurückzuführen sind, der die Schule schon im Dezember 1851 besucht hat und anläßlich seiner Inspek tionsreise im November 1853 dem Statthalter von Oberösterreich folgendes berich tet": Ich fuhr also nach Mattighofen. Das neue Klassenzimmer ist fertig. In bezug des Lehrers, dessen Schule ich schon bei meinem ersten Besuch mit sehr gut bezeichnen konnte, dessen Eifer ich auch die vollste Anerkennung zollen muß, wage ich die Bitte einzulegen, daß, soweit es die Verhält nisse erlauben, sein Einkommen bei der Systemisierung des neuen Gehilfen geschont werden möge. Bis zum Inkraftreten des 1. Reichsvolksschulgesetzes im Jahre 1869 bestand die sechsjährige Schulpflicht, dazu kamen noch zwei Jahre Sonntagsschulpflicht, jeweils von Allerheiligen bis Lichtmeß. 1870 wurde die Schule vierklassig, 1886 fünfklassig. Zwei Jahre zuvor zählte man in Mattighofen 448 Schüler, die „Feiertagsschü ler" inbegriffen. Die Schulverhältnisse, die für uns einfach nicht mehr denkbar sind, wurden immer schlechter, ja es drohte sogar der Zusammenbruch des Schulwesens. So besuchten im Schuljahr 1889/90 gar 506 Kinder die Volksschule, 74 davon den ver kürzten Unterricht. In der 5. Klasse waren 99 Schüler. Einem Schüler stand ein Platz von 0,6 Quadratmeter zur Verfügung, 0,67 Quadratmeter wären Vorschrift gewesen. Im Schuljahr 1894/95 konnten wegen Platzmangels nicht alle Schüler der 4. Klasse in die 5. Klasse aufsteigen. Ebenda. S. 509. Kurt Vancsa: Die Schulakten Adalbert Stifters. 1955. S. 77.
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