2. Die Lehrer sollen das Schulgeld gemeinsam von den Eltern einheben und in zwei gleiche Teile teilen. 3. Bei Streitigkeiten zwischen den zwei Lehrern soll der k. k. Pflegskommissar Lorenz Keilshofer eingeschaltet werden. 4. Nach Austritt oder Tod eines Schulmeisters soll der andere einen geschick ten und geprüften Gehilfen mit Kost und 40 Gulden Lohn einstellen. 5. Die Einstellung eines solchen Schulgehilfen soll einvernehmlich zwischen Markt und der Propstei erfolgen. 6. Da der Stiftsschulmeister zugleich den Dienst als Chorregent versieht und vom Stift hinlänglich besoldet wird, soll der Marktschulmeister, der mit seinen Einnahmen von 71 fl. 30 kr sich ehrlich nicht ernähren kann, jährlich von der Markt kammer 10 fl., vom Spital ebenfalls 10 fl., von der Kirche in Schalchen 15 fl. vom Got teshaus St. Florian (bei Uttendorf) gleichfalls 15 fl. ausbezahlt werden. Außerdem „von dem Marckt aus dem dahingehörigen Gehölz 8 Klafter scheitter", die ihm unentgeltlich vor das Haus zu fahren sind. Von einer eigenartigen Methode der Leiterbestellung bzw. einer Entlassung vom Schuldienst soll hier die Rede sein. Wer wird Schulmeister an der neuen Trivialschule in Mattighofen^? Zur Auswahl standen die beiden Lehrer der aufgelösten Schulen. Der Kreis hauptmann in Ried entschied sich für den Lehrer der Marktschule, Schmid, weil er das Prüfung Attestat von der Kays. König. Normal Schulen Direction in Linz hier Orts Beygehracht hat, und als Schul Lehrer für fähig erkennt worden ist, der Chor Regent (und Lehrer an der Stiftsschule) Steidel ohnehin wenig Lust zum Lehr Amt bezeiget und sich fahrlässig erfunden gelas sen hat. Also wird der Propstey Verwaltung hiemii aufgetragen, den Chor Regenten Steidl sogleich vom Schuldienst zu entlassen... (6. April 1784). Ob und wie lange das im Schreiben vom 25. Oktober 1782 erwähnte Ober haus als Trivialschule benützt wurde, ist heute nicht mehr feststellbar. Bekannt hin gegen ist, daß nach dem Marktbrand von 1827 das Reiterwirtshaus am oberen Marktplatz (heute Sparkasse Mattighofen) von der Marktkommune käuflich erwor ben und bis in das 20. Jahrhundert hinein als Schulgebäude verwendet wurde. Laut Allgemeiner Schulordnung von 1774 sollte an den ein- und zweiklassigen Volksschulen Religion, Lesen, Schreiben und die vier Grundrechnungsarten gelehrt werden®. Daran hat auch die „Politische Verfassung für deutsche Schulen in den k.k. deutschen Erbländern" von 1805 nichts geändert. Schon gar nicht im Inn viertel, das während der Napoleonischen Kriege bis zum Wiener Kongreß (1815) wie der bei Bayern war. Erst 1829 wurde die Schule dreiklassig. Aber was bedeutete dies schon, wenn man das riesige Einzugsgebiet betrachtet, das außer dem heutigen Gemeindegebiet ' Ebenda. S. 67-68. ' Aldemar Schiffkorn: Von der Allgemeinen Schulordnung Maria Theresias 1774 zu den Schulreform ideen Adalberf Stifters 1865. In: Oö. Heimatblätter 3/1965. S. 256.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2